Ausbildereignung für Bachelor-Studierende an der DHfPG

Wer im dualen Ausbildungssystem, z. B. als Ausbilder/-in für Sport- und Fitnesskaufleute, tätig sein möchte, muss nach § 30 BBiG die erforderlichen beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.

Ausbildereignung für Bachelor-Studierende an der DHfPG

Wer im dualen Ausbildungssystem, z. B. als Ausbilder/-in für Sport- und Fitnesskaufleute, tätig sein möchte, muss nach § 30 BBiG die erforderlichen beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.

Ausbildereignung für Bachelor-Studierende an der DHfPG

Wer im dualen Ausbildungssystem, z. B. als Ausbilder/-in für Sport- und Fitnesskaufleute, tätig sein möchte, muss nach § 30 BBiG die erforderlichen beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.

 

Ausbildereignung für Bachelor-Studierende an der DHfPG

Wer im dualen Ausbildungssystem, z. B. als Ausbilder/-in für Sport- und Fitnesskaufleute, tätig sein möchte, muss nach § 30 BBiG die erforderlichen beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.

 

Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) können diesen Nachweis bereits im Studium erwerben. Statt eines mehrtägigen Ausbilderlehrgangs mit kostenpflichtiger Prüfung absolvieren sie dafür ein (freiwilliges) Lernmodul. Dieses schließt mit einer 90-minütigen digitalen Klausur ab.

Bereits im letzten Studienjahr können Studierende das Lernmodul zusätzlich zu den verpflichtenden Vorlesungen bearbeiten und die digitale Klausur absolvieren. Nach bestandener Klausur und erfolgreichem Studienabschluss können sie über die DHfPG die IHK-Bescheinigung der Ausbildereignung beantragen.

Die Bescheinigung bestätigt, dass die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten vorliegen, um im dualen Ausbildungssystem als Ausbilder/-in tätig zu sein.

DHfPG-Studierende sparen Zeit und Geld

Die IHK Saarland und die DHfPG haben das Lernmodul und die abschließende Klausur gemeinsam entwickelt. Das Lernmodul enthält alle prüfungsrelevanten Inhalte und dauert etwa 120 Minuten. Die digitale Klausur nimmt weitere 90 Minuten in Anspruch.

Im letzten Studienjahr erhalten die Studierenden in ILIAS Zugriff auf das Lernmodul. Die digitale Klausur wird erst auf dem Persönlichen Schreibtisch in ILIAS freigeschaltet, nachdem das Lernmodul erfolgreich abgeschlossen wurde. Das Lernmodul lässt sich jederzeit unterbrechen und später fortsetzen. Der Bearbeitungsstand wird automatisch in ILIAS gespeichert.

Sobald die digitale Klausur bestanden ist und die Bachelor-Urkunde vorliegt, senden die Studierenden eine formlose E-Mail mit ihrer aktuellen Wohnadresse an das Studiensekretariat (info@dhfpg.de). Die DHfPG sammelt die Anträge und leitet sie an die IHK Saarland weiter. Den Nachweis über die Befreiung von der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) erhalten die Studierenden anschließend direkt von der IHK Saarland.

Die IHKs erkennen diese Bescheinigung in der Regel als Nachweis der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse für die Ausbildung an.

Um anschließend als Ausbilder/-in in einem dualen Ausbildungsberuf tätig zu werden, müssen der zuständigen Kammer nur noch die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten im jeweiligen Ausbildungsberuf durch entsprechende Abschlüsse nachgewiesen werden.

Weitere Informationen erhältst du beim Studiensekretariat der DHfPG unter: +49 681 6855 150

01

DIE DIGITALE PRÜFUNG ABLEGEN

Das Lernmodul sowie die abschließende Klausur wurden von der IHK Saarland und der DHfPG gemeinsam entwickelt. Im Lernmodul sind alle relevanten Inhalte zur Prüfungsvorbereitung enthalten. Die Bearbeitung nimmt etwa 120 Minuten in Anspruch, die anschließende digitale Klausur 90 Minuten. Die Studierenden werden im letzten Studienjahr zu dem Lernmodul in ILIAS freigeschaltet. Die Klausur ist erst auf dem Persönlichen Schreibtisch in ILIAS sichtbar, wenn das Lernmodul erfolgreich absolviert wurde. Das Lernmodul kann jederzeit unterbrochen und wieder fortgesetzt werden, der Bearbeitungsstand wird in ILIAS gespeichert.

02

AEVO-BEFREIUNG NACH BESTANDENER BACHELORPRÜFUNG

Sobald die digitale Klausur bestanden wurde und die Bachelor-Urkunde vorliegt, senden Studierende eine formlose E-Mail mit ihrer aktuellen Wohnadresse an das Studiensekretariat (info@dhfpg.de). Die Anträge werden gesammelt der IHK Saarland übergeben. Den Nachweis über die Befreiung von der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) erhalten die Studierenden anschließend direkt von der IHK Saarland.

03

IHK-ANERKANNTER NACHWEIS FÜR AUSBILDUNGSKOMPETENZ

Die Bescheinigung wird in der Regel von den IHKs als Nachweis für die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung anerkannt.