FINANZIERUNG

Was kostet das Studium an der DHfPG?

Die DHfPG bietet vielfältige Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, die Studierende dabei unterstützen, ihr Studium flexibel und planbar zu gestalten – von staatlichen Förderungen bis hin zu individuellen Finanzierungslösungen.

FINANZIERUNG

Was kostet das Studium an der DHfPG?

Die DHfPG bietet vielfältige Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, die Studierende dabei unterstützen, ihr Studium flexibel und planbar zu gestalten – von staatlichen Förderungen bis hin zu individuellen Finanzierungslösungen.

FINANZIERUNG

Was kostet das Studium an der DHfPG?

Die DHfPG bietet vielfältige Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, die Studierende dabei unterstützen, ihr Studium flexibel und planbar zu gestalten – von staatlichen Förderungen bis hin zu individuellen Finanzierungslösungen.

 

FINANZIERUNG

Was kostet das Studium an der DHfPG?

Die DHfPG bietet vielfältige Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, die Studierende dabei unterstützen, ihr Studium flexibel und planbar zu gestalten – von staatlichen Förderungen bis hin zu individuellen Finanzierungslösungen.

Ausbildungsvergütung beim Bachelorstudium

Studierende der dualen Bachelorstudiengänge erhalten vom ersten Tag an eine Vergütung von ihrem Ausbildungsbetrieb. Hierbei handelt es sich um eine frei zu vereinbarende, ansteigende Vergütung. In der Regel liegt diese zwischen 650 und 850 EUR/Monat bei einer empfohlenen Wochenarbeitszeit von 32 bis 35 Stunden (Mindestanforderung: mehr als 20 Stunden/Woche). Die Vergütung orientiert sich an den Bezügen von Auszubildenden, an der Wochenarbeitszeit, an der Vorqualifikation sowie an regionalen Besonderheiten.

Studiengebühren für den Bachelor

Die Studiengebühren werden i. d. R. vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Sie belaufen sich auf 390 EUR/Monat bzw. für den Bachelor of Arts Sport- und Bewegungstherapie auf 420 EUR/Monat.

In den Studiengebühren enthalten:

  • die persönliche Beratung und Betreuung
  • sämtliche Studienmaterialien
  • die Lehrveranstaltungen
  • die Nutzung des E-Campus ILIAS
  • digitale Tools und Onlinebibliotheken
  • Anmelde- und Prüfungsgebühren, Nachversuche

Jetzt studieren & später zahlen – DHfPG ermöglicht Starthilfe

Bachelorabsolventinnen und -absolventen der DHfPG haben die Möglichkeit, sich mit einem Masterstudium an der DHfPG weiterzuqualifizieren. Für den Einstieg bietet die DHfPG eine besondere Zahlungsvariante an: Die Studiengebühren können zunächst gestundet und erst nach Abschluss des Masterstudiums in monatlichen Raten gezahlt werden. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums an der DHfPG, die ein Masterstudium anschließen möchten.

Verlängertes Zahlungsziel

Die DHfPG bietet allen Masterstudierenden ein verlängertes Zahlungsziel für die Studiengebühren an. Die Ratenzahlung von monatlich 195 EUR startet mit dem Studienbeginn und läuft über 49 Monate (Gesamt: 9.555 EUR) bzw. beim M. A. Sport- und Bewegungstherapie über 37 Monate (Gesamt: 7.215 EUR).

Studiengebühren für den Master

Die Studiengebühren belaufen sich auf 440 EUR pro Monat.

Jetzt beraten lassen

Hier findest du die entsprechenden Formulare zur Information und zur Antragstellung. Der Career Service der DHfPG berät dich auch gern persönlich zu den Fördermöglichkeiten unter Tel. +49 681 6855 580 oder per E-Mail an career-service@dhfpg.de.

In den Studiengebühren enthalten:

  • die persönliche Beratung und Betreuung
  • sämtliche Studienmaterialien
  • die Lehrveranstaltungen
  • die Nutzung des  ILIAS-E-Campus
  • digitale Tools und Onlinebibliotheken
  • Anmelde- und Prüfungsgebühren, Nachversuche

Förderungen für Studierende der DHfPG

Für das Studium an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement stehen dir verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Gern beraten wir dich individuell und persönlich.

Kindergeld

Obwohl das Kindergeld eigentlich keine klassische Förderung darstellt, spielt es oftmals in den finanziellen Planungen im Rahmen des Studiums eine große Rolle.

Prinzipiell besteht bis zum 25. Lebensjahr ein Anspruch auf Kindergeld. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Az. XI VIII R 21/02, Stand 01.03.2005).

Die Prüfung der Einkommensgrenze beim Kindergeld wurde zum 1. Januar 2013 ersatzlos gestrichen. Bei einer Erstausbildung des Kindes unter 25 Jahren bleibt das Kindergeld unabhängig von den Einkünften des Kindes bestehen. Das gilt jedoch – im Gegensatz zur bisherigen Regelung – nur für die erste Ausbildung (Berufsausbildung oder Erststudium).

Mehr Infos unter www.kindergeld.org.

Um auch einkommensschwachen Studierenden ein Studium zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eingerichtet. Vergangenes Jahr erhielten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von den 2 Millionen Studierenden rund 482 000 durchschnittlich 370 EUR im Monat Unterstützung nach dem BAföG. Hierunter fallen natürlich auch Studierende der DHfPG.

Kriterien für eine Förderung sind u. a.:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Beachtung des Höchstalters (Richtlinien liegen dem Amt für Ausbildungsförderung vor)
  • Vermögensverhältnisse des Antragstellers (Die Höhe der Unterstützung hängt im Wesentlichen von dem Einkommen der Eltern und dem Einkommen sowie den Rücklagen des Antragsstellers ab.)

Bestimmung des Unterstützungssatzes

Grundsätzlich kann interessierten Studierenden der Rat gegeben werden, gleich zu Beginn des Studiums den Antrag einzureichen, um keinen Zeitverzug eintreten zu lassen. Ansonsten verstreicht ein Teil der Förderungszeit ungenutzt.

Weitere Infos zum BAföG

Für Studierende der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement ist das Amt für Ausbildungsförderung in Saarbrücken, Studentenwerk Saarland, zuständig. Telefon +49 681 302 4992 – https://www.stw-saarland.de/finanzen/.

In ILIAS findest du die FAQ, die dich beim Beantragen deiner BAföG-Förderung unterstützen.

Hotline des Bundesbildungsministeriums: +49 800 223 63 41.

Die kostenlose Broschüre „Ausbildungsförderung – BAföG“ kann telefonisch bestellt werden unter: +49 1805 26 23 02.

Online-Auskünfte: www.bmbf.de

Finanzielle Aufwendungen für ein Erststudium, wie z. B. die Studiengebühren der DHfPG, können entweder vom Betrieb als Betriebsausgaben oder vom Studierenden als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Im Rahmen des Masterstudiums an der DHfPG gibt es verschiedene Möglichkeiten, Aufwendungen steuerlich geltend zu machen. Hier finden Sie gesammelt weitere Informationen zu diesem Sachverhalt.

Übernahme der Studiengebühren eines Masterstudiums durch den Arbeitgeber

In dem Dokument des Bundesministeriums der Finanzen ist erklärt, dass ein berufsbegleitendes Studium als berufliche Fort- und Weiterbildung anzusehen ist, wenn es die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb erhöhen soll. Ist dies der Fall, führt die Übernahme von Studiengebühren für dieses Studium durch den Arbeitgeber steuerrechtlich nicht zu Arbeitslohn, denn sie wird im „ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers“ durchgeführt. 

Studiengebühren eines Masterstudiums steuerlich absetzbar

Masterstudierende, die selbst die Kosten für eine Weiterbildung – in diesem Fall für ihr Masterstudium – tragen, können die Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. So können z. B. Arbeitsmittel (Fachliteratur, Laptop, Drucker, Scanner), Sprachkurse, Fahrtkosten, ein Zweithaushalt, Ausgaben für Seminare oder Studienfahrten, Studiengebühren und Zinsen für einen Studienkredit zu einer Steuererstattung führen. Selbst bei keinem oder nur geringem Einkommen (unterhalb des Grundfreibetrages) ist es sinnvoll, während des Zweitstudiums eine freiwillige Einkommensteuererklärung abzugeben, um den finanziellen Verlust anzugeben, der durch die Zweitausbildung entsteht. Bei einem höheren Einkommen nach Abschluss des Studiums kann davon profitiert werden.

Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr berät Bundeswehrangehörige über Qualifikationsmaßnahmen. Allen Angehörigen der Bundeswehr – vom Freiwilligen Wehrdienstleistenden bis zum Berufssoldaten – stehen Fördermöglichkeiten in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung.

Da alle Studiengänge der DHfPG von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln staatlich geprüft und zugelassen sind und damit eine Zulassungsnummer vorliegt, ist es grundsätzlich möglich, dass der BFD die Studiengebühren übernimmt.

Diese Förderungsmöglichkeit muss mit dem jeweils zuständigen Berufsförderungsdienst abgestimmt werden.

Um Sie bei der Beantragung von Fördermitteln zu beraten und zu unterstützen, wurde bei der DHFPG eine Beratungsstelle für Ausbildungsförderung eingerichtet, die bundesweit alle Interessierten betreut.

Career Service

Zentrale Saarbrücken
Hermann-Neuberger-Straße 3
66123 Saarbrücken
Tel. +49 681 6855 580
Fax +49 681 6855 100
E-Mail:  career-service@dhfpg.de