Frequently Asked Questions

Hier finden Sie viele Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Studium an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG).

Melden Sie sich bei Fragen gern unter +49 681 6855 580 oder career-service@dhfpg.de

 

 

Gibt es eine Anwesenheitspflicht bei den Lehrveranstaltungen?

Kann ich wählen, ob ich die Lehrveranstaltung an einem der Studienzentren oder digital absolviere?

Kann ich jetzt mit meinem Studium beginnen und später bezahlen?

Können innerhalb der Abschlussarbeit der Bachelor-Studiengänge auch Themenstellungen aus dem Betrieb bearbeitet werden?

Was ist eine Bachelor-, Master-Thesis?

Können DHfPG-Studierende Lizenzen des Schwesterunternehmens, der BSA-Akademie, vergünstigt erwerben und werden dabei auch Inhalte des Studiums anerkannt?

Kann man von der DHfPG an eine andere Hochschule (z. B. Universität) wechseln und können Leistungen dort angerechnet werden?

Ist der Studierendenausweis kostenpflichtig?

Was ist, wenn der Betrieb und der Studierende den Ausbildungsvertrag eines Bachelor-Studiums aufheben? Hat der Studierende dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Können auch Leistungssportler und Berufssportler (z. B. aus Sportfördergruppen der Olympiastützpunkte oder dem Profisport) das Studium an der Deutschen Hochschule aufnehmen?

Welche Frist ist für die Rückzahlung von BAföG einzuhalten?

Kann BAföG beantragt werden und wo wird BAföG beantragt?

Kann die Studiengebühr vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) übernommen werden?

Warum ist die Studiengebühr auch zu entrichten, wenn keine Lehrveranstaltungen stattfinden?

Wer übernimmt die Kosten für Fahrten, eventuell notwendige Übernachtungen und die Verpflegung während der Vor-Ort-Präsenzphasen an den Studienzentren?

Wer bezahlt die Studiengebühren?

Kann weiterhin Kindergeld bezogen werden?

Wie hoch ist der Verdienst, die Ausbildungsvergütung eines Bachelor-Studierenden?

Ist für das Bachelor-Studium an der DHfPG ein Ausbildungsverhältnis Voraussetzung?

Welche Verpflichtungen gehen die Studierenden ein?

Werden bei ausländischen Bewerbungen auch „beruflich besonders qualifizierte Personen“ zugelassen?

Werden ausländische Schulabschlüsse (z. B. aus Österreich) für eine Studienaufnahme anerkannt? Wer prüft und genehmigt die Voraussetzungen?

Wie werden Studierende eines Bachelor-Studienganges im Betrieb angemeldet und haben sie einen Studierendenstatus?

Vermittelt die DHfPG den suchenden Bewerbern für Bachelor-Studiengänge Ausbildungsbetriebe?

Was ist das European Credit Transfer System (ECTS)?

Können andere Leistungen (z. B. Studiengänge an anderen Hochschulen, Lizenzen/Lehrgänge anderer Institutionen) bei der Studienaufnahme angerechnet werden?

Können Fernlehrgänge der BSA-Akademie (wie bspw. der Fitnessfachwirt) bei der Studienaufnahme angerechnet werden?

Ist ein Bachelor-Studium auch möglich, wenn sich der Betrieb im Ausland befindet?

Was passiert, wenn die Studierenden das Studienziel in den vorgegebenen 42 Monaten des Bachelor-Studiums, bzw. 24 Monaten des Master-Studiums nicht erreichen?

Welches sind die Studienstandorte für die Präsenzphasen?

Können Bachelor-Studierende während des Studiums den Ausbildungsbetrieb wechseln?

Wie lange ist die Ausbildungszeit bzw. Studienzeit?

Wie lange ist die Probezeit des Ausbildungsvertrages im Bachelor-Studium?

Wie sind die Arbeitszeiten und die Urlaubstage von Bachelor-Studierenden im Betrieb geregelt?

Müssen Bachelor-Studierende die vom Betrieb übernommenen Studiengebühren zurückzahlen, wenn diese selbstverschuldet (Kündigung) aus dem Ausbildungsverhältnis ausscheiden?

Wann erhalten die Studierenden die Termine der Lehrveranstaltungen?

Wie sind die Voraussetzungen für Bachelor- und Master-Studierende, um zum Studium zugelassen zu werden?