Akkreditierung
Durch eine Akkreditierung beurteilt eine allgemeine Instanz die fachliche Kompetenz, Verlässlichkeit, Unabhängigkeit und Integrität von sogenannten Konformitätsbewertungsstellen (z. B. Hochschulen) und überwacht diese regelmäßig. Die DHfPG hat in Deutschland die Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat absolviert und wurde in 2012 und 2017 erfolgreich reakkreditiert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erfolgte die Erteilung der unbefristeten Institutionellen Akkreditierung. Auch die Studiengänge der DHfPG sind und wurden von der AHPGS akkreditiert und reakkreditiert.
AHPGS - Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales
Die AHPGS ist eine interdisziplinäre und multiprofessionelle Organisation. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen (Programmakkreditierung) und von internen Steuerungs- und Qualitätssicherungssystemen (Systemakkreditierung) an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen, Kunst- und Musikhochschulen sowie dualen Hochschulen. Sie arbeitet hochschultypen- und fächerübergreifend mit besonderen Kompetenzen im Bereich Gesundheit und Soziales sowie in angrenzenden und verwandten Handlungsfeldern. Alle Studiengänge der DHfPG sind und wurden von der AHPGS akkreditiert und reakkreditiert.
Alumni
Als Alumni (m.)/Alumnae (w.) [Singular: Alumnus (m.)/Alumna (w.)] werden Absolventen einer Hochschule oder einer Institution im tertiären Bildungsbereich bezeichnet.
Alumni-Netzwerk
Das Alumni-Netzwerk ist ein soziales Netzwerk, durch das Absolventen einer Hochschule weiterhin Kontakt miteinander sowie zur Hochschule halten können. Das Alumni-Netzwerk der DHfPG ist aufgrund der dezentralen Struktur der Hochschule über den E-Campus ILIAS organisiert.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Personen, die ein Studium an der DHfPG anstreben und entweder bereits Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen erbracht haben oder gleichwertige Kompetenzen sowie Fähigkeiten nachweisen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, können einen Antrag auf Anerkennung erbrachter Leistungen stellen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie gern das Studiensekretariat der DHfPG unter Tel.: 0681 6855 150.
Aufstiegskongress
Der Aufstiegskongress ist der Fachkongress für aktive Gesundheitsgestalter und wird seit 2007 jährlich von der DHfPG, der BSA-Akademie sowie der BSA-Zert veranstaltet. Unter einem jährlich wechselnden Motto präsentieren renommierte Referenten in interessanten Vorträgen die neuesten Erkenntnisse und Ergebnisse der Fitness- und Gesundheitsbranche.
Ausbildungsbetrieb
Im Rahmen des dualen Bachelor-Studiensystems an der DHfPG absolvieren Studierende ihre betriebliche Tätigkeit in Unternehmen des Zukunftsmarktes Gesundheit, Prävention, Fitness, Sport und Informatik. Diese Unternehmen werden als Ausbildungsbetriebe bezeichnet. Finden Sie hier den für Sie passenden Ausbildungsbetrieb.
Bachelor
Der Begriff "Bachelor" bezeichnet sowohl den niedrigsten akademischen Grad, seine Inhaber als auch das Studium selbst, das zum Erhalt dieses akademischen Grades führt. Je nach Studiengang erlangen Bachelor-Studierende an der DHfPG nach sieben Semestern Regelstudienzeit den Abschluss als Bachelor of Arts (B. A.) oder Bachelor of Science (B. Sc.). Ein Bachelor-Abschluss ist an der DHfPG Voraussetzung für ein Master-Studium.
BAföG
Im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (kurz: BAföG) werden Schüler, Auszubildende und Studierende vom Staat finanziell unterstützt. Wer hat Anspruch auf BAföG? Wie wird der Antrag eingereicht? Welche Unterlagen werden benötigt? – Dazu und zu vielen weiteren Fragen rund um das BAföG berät Sie das Studiensekretariat der DHfPG unter Tel.: 0681 6855 150 gern.
Beratungsbogen
Der Beratungsbogen ist ein Überblick über u. a. persönliche Daten, Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung sowie den beruflichen und schulischen Werdegang. Der Beratungsbogen ist ein Teil der Anmeldeunterlagen für das Studium an der DHfPG und wird digital ausgefüllt.
BSA-Akademie
Mit über 70 staatlich geprüften und zugelassenen nebenberuflichen Qualifikationen ist die BSA-Akademie einer der größten Bildungsanbieter für Prävention, Fitness und Gesundheit. Sie ist das Schwesterunternehmen der DHfPG. Studierende der DHfPG können sich bereits während ihres Studiums erfolgreich absolvierte Studienmodule als Zusatzlizenzen anrechnen lassen und zahlreiche Zusatzqualifikationen bei der BSA-Akademie erwerben.
Career Service
Der Career Service der DHfPG ist die zentrale Schnittstelle zwischen Studierenden und Arbeitgebern. Die Mitarbeitenden stehen Betrieben, Studierenden und Absolventen beratend zur Seite und unterstützen u. a. Studierende bei der Suche nach dem passenden Unternehmen für den betrieblichen/praktischen Teil des dualen Studiums. Der Career Service ist erreichbar unter Tel.: 0681 6855 580 oder per E-Mail an career-service@dhfpg.de.
Credit Points (CP)/ECTS-Punkte
Leistungspunkte (LP), Credit-Points (CP), ECTS-Punkte oder auch Credits, diese Begriffe sind synonym zueinander und Teil des European Credit Transfer and Accumulation System, kurz ECTS. Sie messen den Zeitaufwand, der theoretisch für das Studium bereits erbracht wurde. Ein Credit-Point/ECTS-Punkt entspricht etwa 30 Stunden Zeitaufwand. Die Bachelor-Studiengänge an der DHfPG schließen mit 210 ECTS-Punkten und die Master-Studiengänge mit 120 ECTS-Punkten ab.
Curriculum
Als Curriculum bezeichnet man z. B. einen Lehrplan, der auf einer Theorie des Lehrens und Lernens aufbaut.
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (kurz: DQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems, das die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtert und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beiträgt. Der DQR definiert acht Niveaus, entsprechend der acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR). Der EQR dient als "Übersetzungsinstrument", um nationale Qualifikationen europaweit besser verständlich zu machen. Der Bachelor-Abschluss der DHfPG wird der DQR-Stufe 6, der Master-Abschluss der DQR-Stufe 7 und die Promotion der DQR-Stufe 8 zugeordnet.
Deutschlandstipendium
Deutschlandstipendien werden im Rahmen eines Förderprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vergeben. Sie werden je zur Hälfte vom Bund und von privaten Förderern finanziert. Auch an der DHfPG werden besonders begabte und leistungsfähige Studierende mit Deutschlandstipendien gefördert. Bewerben können sich alle Studierenden, die von Beginn an bis zum Ende der Förderzeit an der DHfPG immatrikuliert sind. Hier geht's zur Bewerbung um ein Deutschlandstipendium.
Digitale Lernkontrolle
Durch die digitalen Lernkontrollen (z. B. in Form von Lernkontrollen als Online-Tests, Lernerfolgs-Checks (LEC) sowie Übungen zur Prüfungsleistung) werden DHfPG-Studierende während ihrer Selbstlernphasen unterstützt und sie können sich auf Studienmodule sowie auf Prüfungen vorbereiten.
Digitale Prüfung
Nach individueller, modulspezifischer Freischaltung auf ILIAS, dem E-Campus der DHfPG, absolvieren die Studierenden in digitaler Form die jeweilige Prüfung (z. B. Klausuren, Analysen von Lehrproben oder Präsentationen), die aus unterschiedlichen Fragetypen (bspw. Single-Choice, Lückentext, Zuordnungsfragen) im Open-Book-Format bestehen.
Digitale Unterrichtsphase
Digitale Unterrichtsphasen sind vertonte PowerPoint-Präsentationen, die von den Studierenden jederzeit abgerufen werden können.
Digitale Veranstaltung
"Digitale Veranstaltung" ist ein Überbegriff für alle Veranstaltungen der DHfPG, die live im Netz stattfinden bzw. aufgezeichnet werden.
Diploma Supplement
Das Diploma Supplement enthält Informationen über persönliche Leistungen, Leistungspunkte, Noten und Lerninhalte. Diese Informationen geben Aufschluss über Art und Niveau der erworbenen Qualifikation, die ausstellende Bildungseinrichtung, den Inhalt des Studiengangs und die erzielten Ergebnisse sowie Einzelheiten zum nationalen Bildungssystem. Das Studiensekretariat der DHfPG stellt auf Anfrage der Studierenden das Diploma Supplement aus.
Doktormutter/-vater
So werden u. a. Universitätsprofessoren bezeichnet, die Doktoranden i. d. R. das Thema für ihre Doktorarbeit vorgeben und sie bei der Abfassung ihrer Dissertation (= Doktorarbeit) beraten.
Duales Studium
Zusätzlich zum Studium an einer dualen Hochschule ist eine berufliche Tätigkeit in einem Unternehmen (= Ausbildungsbetrieb) fester Bestandteil dieses Studiensystems. Die Bachelor-Studiengänge der DHfPG finden im dualen System statt.
E-Learning
Alle Formen des Lernens, bei denen elektronische oder digitale Medien für die Präsentation und Distribution von Lernmaterialien und/oder zur Unterstützung zwischenmenschlicher Kommunikation zum Einsatz kommen, werden unter dem Begriff E-Learning zusammengefasst.
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation (= Abmeldung, Kündigung) beendet den Studierendenstatus. Studierende können eine vorzeitige Exmatrikulation, z. B. mit einer Kündigung des Studienvertrages, bewirken. Seitens der Hochschule kann eine vorzeitige Exmatrikulation in Form einer Auflösung der Verträge erfolgen, wenn Studierende bestimmte Anforderungen (z. B. Leistungen im Studium oder Zahlung von Beiträgen) nicht erfüllen. Hinweis: Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Studierendenstatus automatisch aufgelöst.
Fernstudium
In einem Fernstudium erlangen die Studierenden ihr Wissen nicht durch den Besuch von Vorlesungen oder Seminaren (= Präsenzstudium), sondern durch sogenannte Selbstlernphasen, in denen sie besonders aufbereitete Skripte, multimediale Lehrmaterialien sowie Leistungskontrollen abarbeiten. Die Lehrveranstaltungen (siehe bei L), ob vor Ort oder digital, dienen lediglich zur Vertiefung des bereits erarbeiteten Stoffes und finden an der DHfPG nur ca. alle sechs Wochen für zwei bis vier Tage statt.
GMAT - Graduate Management Admission Test
Der Graduate Management Admission Test (GMAT) ist ein weltweit standardisierter Test, um die Eignung für postgraduale Studiengänge (z. B. Master-Studiengänge) an betriebswirtschaftlichen Fakultäten zu prüfen. Der Eingangstest, der im mehrstufigen Zulassungsverfahren des MBA Sport-/Gesundheitsmanagement (Link zum Studiengang) an der DHfPG verlangt wird, kann erlassen werden, sofern ein GMAT-Test mit mindestens 540 Punkten absolviert wurde.
Graduiertenprogramm
Ein Graduiertenprogramm ist ein befristetes, systematisiertes Studien- und Forschungssystem, das auf eine Promotion – an der DHfPG auf eine Promotion zum Dr. rer. med., also zum Doktor der Medizinwissenschaften – vorbereitet. Das Graduiertenprogramm der DHfPG wird in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes (UdS) angeboten.
Hochschulzugangsberechtigung
Mit der Hochschulzugangsberechtigung erbringen Studiumsanwärter einen Nachweis, dass sie aufgrund ihrer schulischen Vorbildung dazu berechtigt sind, ein Hochschulstudium anzutreten – also über die Hochschulreife verfügen (z. B. Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife).
ILIAS - Integriertes Lern-, Informations- und Arbeitskooperations-System
Über den ILIAS E-Campus, das Learning Management System der DHfPG, werden alle Studiengänge der DHfPG organisiert sowie digitale Medien, Lernkontrollen und Prüfungen für die Fernlernphasen bereitgestellt.
Immatrikulation
Als Immatrikulation bezeichnet man die Einschreibung/Anmeldung an einer Hochschule. An der DHfPG erfolgt dies mit der Bestätigung des Studienvertrages.
Infoveranstaltungen
Die Infoveranstaltungen zum dualen Bachelor- sowie weiterführenden Master-Studium und zum Graduiertenprogramm der DHfPG finden regelmäßig vor Ort an den Studienzentren statt. Termine zu den Infoveranstaltungen stehen unter: www.dhfpg.de/events
Kolloqium
Als Kolloquium wird ein zeitlich festgesetztes wissenschaftliches Gespräch zwischen Hochschullehrern und Studierenden bezeichnet. Ein Kolloquium ist in das Graduiertenprogramm eingebunden.
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Die KfW fördert Studierende, die ein Vollzeit-, Teilzeit- oder berufsbegleitendes Studium absolvieren. Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit finden Sie hier.
Lehrveranstaltungen
"Lehrveranstaltung" ist der Überbegriff für alle Veranstaltungen des gesamten Lehr-/Lernarrangements der DHfPG, z. B. Präsenzphasen (siehe bei P) an den Studienzentren, Livestream-Präsenzphasen (siehe bei L), Prüfungen, Sprechstunden zur Prüfungsvorbereitung, digitale Unterrichtsphasen. Der Begriff beinhaltet die Präsenzlehre und die digitale Lehre.
Livestream-Präsenzphase
Livestream-Präsenzphasen finden über die gleiche Dauer wie eine Präsenzphase vor Ort an den Studienzentren statt. Hauptmoderatoren und ein Backoffice-Team führen die Studierenden mit einer PowerPoint-Präsentationen durch die Inhalte eines Studienmoduls. Diese Veranstaltungen werden aufgezeichnet und stehen auch nachträglich on demand über ILIAS zur Verfügung.
Master
Der Begriff Master bezeichnet einen akademischen Grad, seine Inhaber und das Studium selbst, das zum Erhalt dieses akademischen Grades führt. Die Studienzeit beträgt an der DHfPG vier Semester (Regelstudienzeit (siehe bei R)). An der DHfPG schließen die Studierenden je nach Studiengang mit einem Master of Arts (M. A.) oder Master of Business Administration (MBA) ab. Ein Master-Abschluss ist eine Voraussetzung, um am Graduiertenprogramm der DHfPG teilzunehmen.
Matrikelnummer
Den Studierenden wird zu Beginn ihres Studiums eine Matrikelnummer zugeordnet, dadurch kann die Hochschulverwaltung jeden Studierenden genau identifizieren.
Modul
Module sind inhaltlich zusammenhängende Lehreinheiten, die sich mit einem spezifischen Thema (z. B. Trainingslehre I) beschäftigen und zeitlich begrenzt sind. An der DHfPG bestehen die Module immer aus einer Selbstlernphase, einer Präsenzphase und meist aus einer Modulprüfung. Die Anforderungen eines Studienmoduls sind im Studienverlaufsplan und im Modulhandbuch dargestellt.
Modulhandbuch
Ein Modulhandbuch gibt einen konkreten Überblick über die in einem Studiengang zu absolvierenden Module und deren Inhalte. Die Modulhandbücher der DHfPG-Studiengänge finden Sie hier unter "Studieninhalte Bachelor" sowie "Studieninhalte Master".
Modulprüfung
Die meisten Studienmodule werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Modulprüfungen können benotet oder nicht benotet sein. Nicht benotete Modulprüfungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Eine Modulprüfung kann in unterschiedlicher Form (z. B. Klausur, Projektarbeit oder Hausarbeit) durchgeführt werden.
Motivationsschreiben (MBA)
Bei der Bewerbung von Bachelor-Absolventen anderer Hochschulen um einen Studienplatz im MBA-Studiengang an der DHfPG wird ein Motivationsschreiben gefordert. Darin sollen Bewerber darlegen, warum gerade sie für den Studiengang geeignet sind. Bei der Bewerbung von Bachelor-Absolventen anderer Hochschulen um einen Studienplatz im MBA-Studiengang an der DHfPG wird ein Motivationsschreiben gefordert. Darin sollen Bewerber darlegen, warum gerade sie für den Studiengang geeignet sind.
Nachteilsausgleich
Unter Nachteilsausgleich versteht man im deutschen Sozialrecht „Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen“ (§ 209 SGB IX). Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich beim Prüfungsamt der DHfPG zu stellen. Hierzu müssen sie eine beglaubigte gesundheitliche Beeinträchtigung oder amtlich festgestellte Behinderung vorlegen und zum anderen einen Nachweis, wie sich die Beeinträchtigung bzw. Behinderung im Studium auswirkt, erbringen können. Bei Bewilligung kann z. B. eine Schreibzeitverlängerung bei Klausuren und Hausarbeiten erwirkt werden. Weitere Infos finden Sie hier oder kontaktieren Sie das Studiensekretariat der DHfPG unter Tel.: 0681 6855 150.
NC - Numerus clausus
Der Numerus clausus (kurz: NC) ist die zahlenmäßige Beschränkung der Zulassung zu einem bestimmten Studienfach. D. h. überschreitet die Zahl der Bewerbungen die vorhandene Anzahl an Studienplätzen, wird ein NC (= Durchschnittsnote errechnet aus den vorliegenden Bewerbungen) festgelegt. Dieser NC muss dann mindestens von den Bewerbern erreicht werden, um für den jeweiligen Studiengang zugelassen zu werden. Weitere Kriterien, insbesondere sogenannte Wartesemester (= Semester, in denen darauf gewartet wird, trotz schlechterem Notendurchschnitt für einen NC-beschränkten Studiengang zugelassen zu werden), sind ebenfalls für die Zulassung entscheidend. Der NC wird in jedem Semester neu festgelegt. Die Studiengängen der DHfPG sind zulassungsfrei, d. h. Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung) erfüllen, können ein Studium an der DHfPG aufnehmen und benötigen keine bestimmte Durchschnittsnote.
Präsenzphase
Die Präsenzphasen sind Teil des Studiensystems der DHfPG. Studierende absolvieren zwei- bis viertägige Präsenzphasen an den Studienzentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Seit 2020 besteht außerdem die Möglichkeit, ortsunabhängig Livestream-Präsenzphasen (live oder on demand) (siehe bei L) zu absolvieren. Weitere Informationen zum Studiensystem der DHfPG unter: www.dhfpg.de/das-studium/
Promotion
Als Promotion wird die Verleihung der Doktorwürde bezeichnet.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: Bestellung der Prüfungsberechtigten, Bestätigung der Prüfungstermine, Entscheidung über Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten, insbesondere zu Prüfungsergebnissen. Dem Prüfungsausschuss gehören die Rektorin (siehe bei R), die Prorektoren, die Fachbereichsleiter, ein wissenschaftlicher und ein nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter, ein Studierendenvertreter sowie die Leitung des Studien- und Prüfungsamtes an. Die Leitung des Prüfungsamtes wird von der Rektorin der DHfPG berufen.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Studienordnung und der Ergänzenden Ordnung des Studiengangs Sport-/Gesundheitsmanagement mit dem Abschluss Master of Business Administration die Prüfungen innerhalb der Studiengänge der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement. Die Ordnung dient der Information und der Beratung von Studienbewerbern und Studierenden. Sie ergänzt die in der Studienordnung getroffenen Regelungen und bildet den Rahmen für die Planung, Entwicklung und den gesamten Ablauf der Studiengänge an der DHfPG. Die Prüfungsordnung der DHfPG finden Sie hier.
Psychosoziale Betreuung
Studierende mit Anliegen oder Schwierigkeiten, die den Studienerfolg behindern oder gefährden könnten, z. B. durch Prüfungsangst, studienbedingte Probleme oder Krisen, können sich an die Beratungsstelle der DHfPG wenden. Weitere Infos finden Sie hier.
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl an Semestern, die nach Studien- und Prüfungsordnung bis zum Abschluss eines Studiengangs regulär vorgesehen ist. Im Bachelor-Studium an der DHfPG sind es sieben Semester und im Master-Studium vier Semester. Die tatsächliche Studienzeit kann die Regelstudienzeit über- bzw. unterschreiten oder ihr entsprechen.
Rektorin
Die Rektorin der DHfPG hat die Richtlinienkompetenz in akademischen Angelegenheiten. Sie ist verantwortlich für Studium, Lehre, Forschung und Weiterbildung. Sie übt die Dienstaufsicht über die wissenschaftlichen Mitarbeiter und Professoren der Hochschule aus. Das Rektorat besteht aus der Rektorin und den Prorektoren. Das Rektorat leitet die Hochschule. Es entscheidet über die strategische Ausrichtung der Hochschule, sorgt zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule für das Zusammenwirken ihrer Organe und Mitglieder und unterrichtet die Organe. Auf sein Verlangen ist es über alle Angelegenheiten unverzüglich zu unterrichten. Es entscheidet in allen Angelegenheiten, die keinem anderen Organ zugewiesen sind.
Selbststudium
Das Selbststudium bezeichnet die selbstständige Wissenserarbeitung und -aneignung von Studieninhalten durch Lernmaterialien.
Semester
Ein Semester dauert sechs Monate. Ein Studienjahr besteht aus einem Winter- und einem Sommersemester.
Sprechstunde/n Prüfung/en
Die sogenannten Sprechstunden dienen der Vorbereitung von Prüfungen.
Studienordnung
Die Studienordnung bestimmt in Verbindung mit der Prüfungsordnung die Ziele, den Aufbau und den Ablauf des Studiums in den Bachelor- und Master-Studiengängen an der DHfPG. Das Nähere des jeweiligen Studiengangs regeln studiengangsspezifische Anlagen. Diese Ordnung dient der Information und Beratung von Studienbewerbern und Studierenden. Sie ergänzt die in der Prüfungsordnung getroffenen Regelungen und bildet den Rahmen für die Planung, Entwicklung und Durchführung der Studiengänge.
Die Studien- und Prüfungsordnung der DHfPG finden Sie als Download.
Studienvertrag
Der Studienvertrag regelt die Höhe der Studiengebühr, die in monatlichen Raten auszugleichen ist. Dieser wird zwischen der DHfPG und den Studierenden geschlossen. Im Bachelor-Studium übernehmen in der Regel die Ausbildungsbetriebe (siehe bei A) die steuerlich absetzbaren Studiengebühren in Höhe von 360 EUR pro Monat. Bachelor-Studierende schließen zusätzlich mit dem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag ab.
Studienzentren
Die DHfPG hat insgesamt elf Studienzentren, also Niederlassungen, in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Hier werden u. a. die Präsenzphasen (siehe bei P) sowie Infoveranstaltungen angeboten. Alle Studienzentren der DHfPG sind hier aufgelistet.
Studyfinder
Der Studyfinder ist ein kostenfreies Angebot der DHfPG. Interessierte können mittels eines Fragenkatalogs individuelle Empfehlungen für ein Bachelor- sowie ein Master-Studium an der DHfPG erhalten. Auch Betriebe können mithilfe dieses Fragebogens herausfinden, welcher Bachelor-Studiengang der DHfPG zu ihrem Unternehmen passt.
Stundungsvereinbarung
Die Stundungsvereinbarung ermöglicht es Bachelor-Absolventen der DHfPG, die Studiengebühren für ein weiterführendes Master-Studium an der DHfPG erst nach dem Studienabschluss in monatlichen Raten zu entrichten. Es ist wählbar, ob monatlich 390 EUR (für die Dauer von 25 Monaten) bzw. 195 EUR (für die Dauer von 52 Monaten) abgezahlt werden. Eine vorzeitige, vollständige Zahlung ist ebenfalls jederzeit problemlos möglich.
Thesis (Bachelor/Master)
Die Bachelor- bzw. Master-Thesis ist die wissenschaftliche Arbeit zum Abschluss eines Bachelor- bzw. Master-Studiums; synonym zu Bachelor-/Master-Arbeit. An der DHfPG beträgt die Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis drei Monate (12 ECTS-Punkte) und die der Master-Thesis sechs Monate (18 ECTS-Punkte).
Transcript of records
Der Transcript of records ist ein Leistungsnachweis über u. a. die bisher belegten Module (siehe bei M), Prüfungsleistungen, Credit-Points (siehe bei C) und Noten.
Tutor
An der DHfPG stehen den Studierenden Tutoren bei inhaltlichen Fragen z. B. zu Lerninhalten, Prüfungen und Abschlussarbeiten und während ihres Studiums beratend zur Seite.
Vor-Ort-Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen, die vor Ort in den Studienzentren der DHfPG stattfinden, werden als Vor-Ort-Veranstaltungen bezeichnet.
Wissenschaftsrat
Der Wissenschaftsrat ist das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Deutschland. Er berät Bund und Länder bei Fragen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs. Der Wissenschaftsrat führt im Auftrag der Länder die Institutionelle Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen durch. Dabei handelt es sich um ein Verfahren der Qualitätssicherung, das klären soll, ob eine nichtstaatliche Hochschule in der Lage ist, Leistungen in Forschung und Lehre zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. 2008 wurde der DHfPG vom Wissenschaftsrat die Institutionelle Akkreditierung und staatliche Anerkennung ausgesprochen. Mit der in 2018 wiederholten und erfolgreichen Institutionellen Akkreditierung (über zehn Jahre) durch den Wissenschaftsrat wurde der DHfPG die unbefristete staatliche Anerkennung durch das zuständige Ministerium des Saarlandes erteilt.
Workload
Als Workload bezeichnet man den Arbeitsaufwand, den Studierende für Lehrveranstaltungen (siehe bei L) und im Bachelor-Studium für die betriebliche Ausbildungszeit aufbringen müssen. Beim Workload ist nicht nur die Unterrichtszeit, sondern auch das Selbststudium (siehe bei S), also die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, mit eingerechnet.
Zentrale Prüfstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) - ANABIN
Die Zentrale Prüfstelle für ausländisches Bildungswesen (kurz: ZAB) ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer schulischer und beruflicher sowie Hochschulqualifikationen in Deutschland. ANABIN ist das dazugehörige Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen. Die Überprüfung von ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen wird von der DHfPG über diese Stellen eingeleitet, wenn der jeweilige Bildungsabschluss nicht in den dortigen Listen aufgeführt ist.
Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u. a. über die Zulassung von Fernunterrichts-Studiengängen. Alle Studiengänge der DHfPG sind von der ZFU zugelassen.
Zugangsvoraussetzung
Studienplatzsuchende müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um für einen Studiengang zugelassen zu werden. Die Zugangsvoraussetzungen für das Studium an der DHfPG finden Sie hier.
Zweitstudium
Das Zweitstudium wird nach einem bereits abgeschlossenen Studium begonnen. Absolventen von Bachelor-Studiengängen der DHfPG, wie dem B. A. Fitnessökonomie, können durch die Anerkennung von Modulen (siehe bei M) und Prüfungsleistungen des Erststudiums weitere Bachelor-Studiengänge an der DHfPG, z. B. den B. A. Ernährungsberatung, verkürzt studieren. Auch eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen eines externen Studiums können dazu führen, dass sich das Zweitstudium an der DHfPG verkürzt.
Nein, die Anwesenheit ist nicht verpflichtend. Verpflichtend sind die studienbegleitenden Prüfungen.
Ja, die Wahlmöglichkeit besteht während des gesamten Studiums und kann für jede Präsenzphase neu entschieden werden. Sie können wählen zwischen einer Präsenzphase an einem Studienzentrum oder einer Livestream-Präsenzphase. Sie entscheiden, wie Sie die Inhalte der einzelnen Studienmodule bearbeiten, damit Sie die Prüfung erfolgreich bestehen.
Wenn Sie Ihren Bachelor-Abschluss an der DHfPG gemacht haben, können Sie direkt mit dem Master-Studium beginnen und bezahlen die Studiengebühren in monatlichen Raten erst nach Abschluss Ihres Studiums. Diese Finanzierungsmöglichkeit wird direkt von der DHfPG zur Verfügung gestellt, was die Abwicklung einfach macht.
Alle Infos zur angebotenen Vorfinanzierung finden Sie hier.
Bei den dualen Bachelor-Studiengängen übernehmen in der Regel die Betriebe, in denen die Studierenden arbeiten, die Studiengebühren.
Zusätzlich zu Personen mit akademischen Abschlüssen im bewegungswissenschaftlichen Bereich können die Berufsgruppen Physiotherapeuten, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrer und Sportlehrer im freien Beruf aufgrund ihrer Qualifikationen einen Antrag auf Zulassung zu den spezifischen Hochschulweiterbildungen bei der Deutschen Hochschule stellen.
Die Hochschulweiterbildungen entsprechen inhaltlich den spezifischen Studienschwerpunkten im Master-Studium Prävention und Gesundheitsmanagement, die in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) entwickelt wurden:
Sie absolvieren die Studienschwerpunkte des Master-Studiums nicht im Rahmen eines Master-Studiums sondern als berufsbegleitende Hochschulweiterbildungen.
Physiotherapeuten, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrer und Sportlehrer im freien Beruf können zu den Hochschulweiterbildungen der Deutschen Hochschule zugelassen werden, wenn sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf eine andere Weise glaubhaft machen können, dass sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die eine solche Zulassung rechtfertigen.
Je nach Wahl der Hochschulweiterbildungen können folgende DVGS-Leistungen erreicht werden:
Hinweis:
Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung). Dies ist eine zwingende Zulassungsvoraussetzung seitens des DVGS. Fehlende ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung (HSW) „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.
Bei allen Fragen rund um die ECTS-Punkte kontaktieren Sie bitte das DHfPG-Studiensekretariat unter: Tel. +49 681 6855 150; E-Mail: info@dhfpg.de
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern individuell: Tel. +49 681 6855 150
Die DVGS-Leistungen können durch eine Mitgliedschaft beim DVGS abgerufen werden. Für die DVGS-Berufsqualifikation ist eine Praktikumsbescheinigung über eine 6-monatige Tätigkeit in einer Einrichtung im rehabilitativen Kontext wie z. B. Rehabilitationseinrichtung, Physiotherapiepraxis oder Fitness-Studio mit Rehasportangeboten vorzulegen. Die Ausbildungszeit während des dualen Bachelor-Studiums oder eine Tätigkeit in einer entsprechenden Einrichtung während des Master-Studiums an der DHfPG kann angerechnet werden.
Allgemein Informationen zum DVGS finden Sie unter: www.dvgs.de
Als Inhaber einer indikationsspezifischen Fortbildungslizenz des DVGS (z. B. Sporttherapie bei Diabetes mellitus) erhalten Sie Zugriff auf verschiedene vom DVGS entwickelte und von der zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifizierte Präventionsprogramme nach § 20 SGB V (z. B. DVGS – Konzept „Sport und Bewegung bei Diabetes mellitus Typ 2“). Diese können dann unter Leitung des „Sport- und Bewegungstherapeuten DVGS“ in einer geeigneten Institution (z. B. Gesundheitsstudio) direkt umgesetzt werden. Kosten werden teilweise von den Kostenträgern übernommen.
Je nach Fortbildungslizenz können Sie im Einzelnen Zugriff auf folgende, von der ZPP zertifizierte DVGS-Kurskonzepte erhalten:
Wir bitten Sie, dazu auf das DHfPG-Studiensekretariat zuzugehen: Tel. +49 681 6855 150
Die Studienschwerpunkte/Hochschulweiterbildungen der DHfPG beinhalten die folgenden indikationsspezifischen Fortbildungslizenzen des DVGS, die zu abrechnungsfähigen Tätigkeiten berechtigen:
DVGS-Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Innere Erkrankungen“ mit den sechs DVGS-Fortbildungslizenzen
DVGS-Weiterbildungszertifikat„Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Orthopädie/Rheumatologie/ Traumatologie“ mit den sechs DVGS-Fortbildungslizenzen und dem Qualifikationsnachweis MTT/KGG
DVGS-Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Onkologie“ mit der DVGS-Fortbildungslizenz:
DVGS-Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Neurologie“
In Abhängigkeit der gewählten Studienschwerpunkte/Hochschulweiterbildungen kann die Berufsbezeichnung „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS“ erreicht werden, bestehend aus bis zu vier DVGS-Weiterbildungszertifikaten:
Eine Anmeldung zur Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ist jederzeit möglich. Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, sollten Sie dies frühzeitig tun.
Eine Vorbereitung durch Fernunterricht ist nicht erforderlich. Eine Anmeldung ist auch kurzfristig möglich, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.
Dies ist nicht erforderlich! Die Hochschulweiterbildung beinhaltet kein Fernstudium, sondern sportpraktische Eigenerfahrung in Form von Präsenzunterricht.
Die Module sollten im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert sein. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.
Die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ wird als Komplettpaket bestehend aus drei Modulen mit jeweils vier Tagen Präsenzphase angeboten. Die Auswahl einzelner Module ist nicht möglich.
In der Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sammeln Sie eigene praktische Bewegungserfahrung und lernen diese im Sinne einer sportartübergreifenden Handlungs- und Vermittlungskompetenz einzusetzen. Dies ist für das Aufgabengebiet der Sport- und Bewegungstherapie von wichtiger Bedeutung.
Die DHfPG-Hochschulweiterbildung beinhaltet drei Module mit jeweils vier Tagen Präsenzphasen und kann an folgenden Studienzentren absolviert werden:
Düsseldorf, München, Saarbrücken und Stuttgart
Sollten Sie über mindestens vier, jedoch weniger als 10 ECTS-Punkte Sportpraxis verfügen, können Sie die fehlenden ECTS-Punkte über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ergänzen. Damit erfüllen Sie die Zulassungskriterien des DVGS.
Sollten Sie weniger als vier ETCS-Punkte Sportpraxis erworben haben, kontaktieren Sie bitte das DHfPG-Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gerne persönlich: Tel. +49 681 6855 150
Die Bachelor-Studiengänge der DHfPG beinhalten Credit ECTS-Punkte im bewegungswissenschaftlichen in unterschiedlichen Umfängen. Bei den Bachelor-Studiengängen Fitnessökonomie, Fitnesstraining und Gesundheitsmanagement erkennt der DVGS jeweils fünf ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) an.
Bei anderen Studienabschlüssen kontaktieren Sie bitte das DHfPG-Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150
ECTS-Punkte sind Leistungspunkte nach dem ECTS-System. Sie geben Auskunft über die durchschnittliche Arbeitsbelastung (Workload) für eine Studien- und Prüfungsleistung.
Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung).
Die DHfPG-Hochschulweiterbildung richtet sich somit an alle, die in ihrem Studium nicht mindestens 10 ETCS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) erworben haben.
Bei den DHfPG-Studiengängen Bachelor of Arts Fitnessökonomie, Fitnesstraining und Gesundheitsmanagement erkennt der DVGS jeweils fünf ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) an. Die fehlenden ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.
Verfügen Sie über einen DHfPG-Bachelor-Abschluss Ernährungsberatung, Sportökonomie oder einen anderen Studienabschluss, nehmen Sie für eine individuelle Beratung Kontakt mit dem Studiensekretariat der DHfPG auf.
Die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sollte im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150
Im Curriculum des DVGS ist definiert, dass mindestens 10 ECTS-Punkte an Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) nachzuweisen sind, um Sport- und Bewegungstherapeut DVGS werden zu können.
Sollten Sie in Ihrem bisherigen Studium mindestens vier, aber weniger als 10 ECTS-Punkte Sportpraxis erworben haben, können Sie die fehlenden ECTS-Punkte über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie" ergänzen. Damit erfüllen Sie die Zulassungskriterien für die Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS.
Ja, dies ist möglich! Sie wählen zwei Studienschwerpunkte und absolvieren den dritten Schwerpunkt als zusätzliche kostenpflichtige Hochschulweiterbildung. Damit erreichen Sie die Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS sowie alle vier möglichen DVGS-Weiterbildungszertifikate:
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150
Ja, dies ist möglich! Sie wählen zwei Studienschwerpunkte und absolvieren den dritten Schwerpunkt als zusätzliche kostenpflichtige Hochschulweiterbildung.
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Mindestens ein Studienschwerpunkt muss im Bereich Sport- und Bewegungstherapie liegen, um zusätzlich die Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS führen zu können.
Abhängig von den gewählten Studienschwerpunkten können beim DVGS bis zu 4 DVGS-Weiterbildungszertifikaten erlangt werden:
Für DHfPG-Master-Studierende im Studiengang Sportökonomie oder MBA Sport/-Gesundheitsmanagement sind die DVGS-Leistungen auch erreichbar. Die Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“ können hierbei als Hochschulweiterbildungen absolviert werden.
Der DVGS fordert zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis. Sofern im Studium weniger als 10 ECTS-Punkte Sportpraxis erworben wurden, können die fehlenden ECTS-Punkte über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ergänzt werden.
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern individuell: Tel. +49 681 6855 150
Zusätzlich zu Personen mit akademischen Abschlüssen im bewegungswissenschaftlichen Bereich können die Berufsgruppen Physiotherapeuten, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrer und Sportlehrer im freien Beruf aufgrund ihrer Qualifikationen einen Antrag auf Zulassung zu den spezifischen Hochschulweiterbildungen bei der Deutschen Hochschule stellen.
Die Hochschulweiterbildungen entsprechen inhaltlich den spezifischen Studienschwerpunkten im Master-Studium Prävention und Gesundheitsmanagement, die in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) entwickelt wurden:
Sie absolvieren die Studienschwerpunkte des Master-Studiums nicht im Rahmen eines Master-Studiums sondern als berufsbegleitende Hochschulweiterbildungen.
Physiotherapeuten, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrer und Sportlehrer im freien Beruf können zu den Hochschulweiterbildungen der Deutschen Hochschule zugelassen werden, wenn sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf eine andere Weise glaubhaft machen können, dass sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die eine solche Zulassung rechtfertigen.
Je nach Wahl der Hochschulweiterbildungen können folgende DVGS-Leistungen erreicht werden:
Hinweis:
Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung). Dies ist eine zwingende Zulassungsvoraussetzung seitens des DVGS. Fehlende ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung (HSW) „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.
Bei allen Fragen rund um die ECTS-Punkte kontaktieren Sie bitte das DHfPG-Studiensekretariat unter: Tel. +49 681 6855 150; E-Mail: info@dhfpg.de
Für DHfPG-Master-Absolventen Prävention und Gesundheitsmanagement sind die DVGS-Leistungen auch erreichbar. Die Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“ können hierbei als Hochschulweiterbildungen absolviert werden.
Der DVGS fordert zum Führen der Berufsbezeichnung „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS“ ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis. Sofern im Studium weniger als 10 ECTS-Punkte Sportpraxis erworben wurden, können die fehlenden ECTS-Punkte über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ergänzt werden.
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern individuell: Tel. +49 681 6855 150
Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen zum Master-Studiengang Prävention und Gesundheitsmanagement wie für Absolventen der DHfPG.
Grundlage für den Erwerb des Masters plus zusätzliche Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS sind die in Kooperation mit dem DVGS angebotenen Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“. Aus diesen drei Studienschwerpunkten wählen Studierende mindestens einen aus. Alternativ können die neuen Studienschwerpunkte auch als zusätzliche Hochschulweiterbildungen absolviert werden.
Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung). Dies ist eine zwingende Zulassungsvoraussetzung seitens des DVGS. Nicht alle bewegungswissenschaftlichen Studiengänge erfüllen diese Voraussetzung. Zur Abstimmung, ob und wie viele ECTS-Punkte Sportpraxis Sie in Ihrem Erststudium erworben haben, sprechen Sie uns bitte an: Tel. +49 681 6855 150.
Die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sollte im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern persönlich: Tel. +49 681 6855 150.
Grundlage für den Erwerb des Masters plus zusätzliche Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS sind die in Kooperation mit dem DVGS angebotenen Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“. Aus diesen drei neuen Studienschwerpunkten wählen Studierende mindestens einen aus.
Alternativ können die neuen Studienschwerpunkte auch als zusätzliche Hochschulweiterbildung absolviert werden.
Zum Führen der Berufsbezeichnung „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS“ fordert der DVGS ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung).
Bei den DHfPG-Studiengängen Bachelor of Arts Fitnessökonomie, Fitnesstraining und Gesundheitsmanagement erkennt der DVGS jeweils fünf ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) an. Die fehlenden ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.
Verfügen Sie über einen DHfPG-Bachelor-Abschluss Ernährungsberatung, Sportökonomie oder einen anderen Studienabschluss, nehmen Sie für eine individuelle Beratung Kontakt mit dem Studiensekretariat der DHfPG auf.
Die Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sollte im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern persönlich: Tel +49 681 6855 150
Mit Ihrem Bachelor-Abschluss der DHfPG erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen zum Master-Studiengang Prävention und Gesundheitsmanagement.
Grundlage für den Erwerb des Masters plus zusätzliche Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS sind die in Kooperation mit dem DVGS angebotenen Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“. Aus diesen drei Studienschwerpunkten wählen Studierende mindestens einen aus. Alternativ können die Studienschwerpunkte auch als zusätzliche Hochschulweiterbildung absolviert werden.
Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung).
Bei den DHfPG-Studiengängen Bachelor of Arts Fitnessökonomie, Fitnesstraining und Gesundheitsmanagement erkennt der DVGS jeweils fünf ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) an. Die fehlenden ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.
Beenden Sie Ihr Studium mit einem DHfPG-Bachelor-Abschluss Ernährungsberatung, Sportökonomie oder mit einem anderen Studienabschluss, nehmen Sie bitte für eine individuelle Beratung Kontakt mit dem Studiensekretariat der DHfPG auf.
Die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sollte im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern persönlich: Tel. +49 681 6855 150
Die DHfPG bietet drei Studienschwerpunkte an:
Abhängig von den gewählten Studienschwerpunkten während des Master-Studiums kann bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen des DVGS die Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS erreicht werden, bestehend aus bis zu 4 DVGS-Weiterbildungszertifikaten und bis zu 12 DVGS-Fortbildungslizenzen:
Sporttherapeuten sind keine Heilmittelerbringer wie z. B. Ärzte oder Physiotherapeuten. Damit die Leistung eines Sporttherapeuten abgerechnet werden kann, ist die Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Voraussetzung. Diese ist von den Sozialversicherungsträgern anerkannt.
Leistungen eines Sporttherapeuten im Rahmen einer ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation können mit den Kostenträgern abgerechnet werden.
Personen mit dieser Berufsqualifikation sind somit als therapeutisches Personal anerkannt.
Der Abschluss Master of Arts Prävention und Gesundheitsmanagement der DHfPG gewährleistet in den gewählten Schwerpunktbereichen ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau. Der Abschluss ist berufsqualifizierend und ermöglicht darüber hinaus eine weiterführende akademische Karriere durch Promotion.
Drei der zur Auswahl stehenden Studienschwerpunkte werden in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) angeboten. Mit der Wahl dieser Studienschwerpunkte können Absolventen bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen des DVGS zusätzlich zum Master-Abschluss bei der DHfPG die Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS beim DVGS erhalten.
Mit der Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS erfüllen Sie die Zulassungskriterien für abrechnungsfähige Tätigkeiten in ambulanten medizinischen und stationären Rehabilitationseinrichtungen und erhalten DVGS-Weiterbildungszertifikate sowie DVGS-Fortbildungslizenzen zur Abrechnung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen mit den Kostenträgern. Sie sind als therapeutisches Personal anerkannt.
Grundsätzlich ist dies möglich. Die Studierenden können die Themenvorschläge für die Bachelor-Thesis selbst einreichen. Wenn das eingereichte Thema den Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit standhält können aktuelle Themenstellungen aus dem Unternehmen bearbeitet werden.
Die Studienvoraussetzungen für Bewerber regelt die Studienordnung.
Voraussetzung für das Bachelor-Studium ist
Für Master-Studiengänge ist ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplom-Studium Voraussetzung.
Die Master-Studiengänge Prävention und Gesundheitsmanagement, Sportökonomie sowie Fitnessökonomie können direkt im Anschluss an ein Bachelor-/Diplom- oder Magister-Studium absolviert werden.
Der MBA-Studiengang setzt für Bachelor-Absolventen anderer Hochschulen eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter 1 Jahr voraus. DHfPG-Studierende können nach Abschluss ihres Erststudiums mit dem Studiengang beginnen. Darüber hinaus gibt es ein Auswahlverfahren.
Die Studierenden werden als Auszubildende angemeldet und bei der Krankenkasse über den Betrieb gemeldet. Somit sind sie sozialversicherungspflichtig. Sie haben keinen Studierendenstatus bezüglich der Steuern oder ähnlichem, jedoch besitzen sie einen Studierendenstatus, der sich auf andere mögliche Vergünstigungen, wie z. B. Kino oder öffentliche Verkehrsmittel bezieht. Die Studierenden erhalten hierfür einen Studierendenausweis.
Aktuell gibt es noch keine rechtlichen Vorschriften bezüglich eines Gehaltes bzw. einer Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütungen schwanken bei einer 32 - 35 Stunden-Woche aktuell zwischen 400,- bis 700,- Euro monatlich, zuzüglich der Lohnnebenkosten und exkl. der Studiengebühr. Dabei müssen die Betriebe mit den Studierenden eine Staffelung der Ausbildungsvergütung je nach Ausbildungsjahr vereinbaren. Liegt die monatliche Vergütung unter 640,- Euro (Jahreseinkommen unter 7.680,- Euro), können die Eltern der Studierenden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beantragen.
In der Regel werden vom Ausbildungsbetrieb zusätzlich die steuerlich voll absetzbaren Studiengebühren in Höhe von 330,- Euro pro Monat übernommen.
Ja, ein Ausbildungsverhältnis mit mehr als 20 Stunden pro Woche ist notwendig. Eine wöchentliche Arbeitszeit zw. 32 – 35 Stunden ist zu empfehlen. Es ist auch eine freiberufliche Vereinbarung möglich. Hierbei muss allerdings nachgewiesen werden, dass der Studierende mehr als 20 Stunden in einem Betrieb tätig ist. Für das Master-Studium an der Deutschen Hochschule ist kein Ausbildungsverhältnis notwendig.
Der Ausbildungsbetrieb ist zur Erfüllung der eigenverantwortlichen Selbstauskunft (Formular: Zulassungsdokumente) und der Einhaltung des Ausbildungsvertrages verpflichtet.
Grundsätzlich ja. Fehlende Bereiche können durch Kooperation mit anderen Unternehmen (z. B. Steuerberater, Marketingagenturen oder weiteren Firmen) abgedeckt werden.
Als Betrieb müssen Sie grundsätzlich in der Lage sein, die vom jeweiligen Studiengang geforderten Inhalte in Ihrem Unternehmen vermitteln zu können. Diese Eignung bezieht sich insbesondere auf das Ausbildungspersonal, die Einrichtung und Ausstattung des Unternehmens und die Zahl der Ausbildungsplätze. Diese Voraussetzungen der Eignung der Ausbildungsbetriebe werden mit dem Formular „Zulassungsdokumente“ nachgewiesen.
Ja, das ist möglich und sinnvoll. Die Studierenden können von der DHfPG vorbereitete Themen einreichen oder einen Themenvorschlag selbst erstellen. In Abstimmung mit dem Betrieb kann eine Thematik gewählt werden, die für beide interessant ist.
Am Ende des Studiums an der DHfPG wird eine wissenschaftliche Arbeit, die so genannte Bachelor- oder Master-Thesis angefertigt. Mit dem Erstellen der Abschlussarbeit erbringen die Studierenden den Nachweis, dass sie
Der Abschluss BSA-institutsinterner Prüfungen ist möglich. Ja, wenn Studierende die erforderlichen Studieninhalte nachweisen, können Lizenzen nach Antragsstellung anerkannt und ausgestellt werden. Die Studierenden können aus dem Inhalt der Antragsformulare entnehmen, welche Lizenzen anerkannt werden können und welche zusätzlichen BSA-Prüfungen eventuell noch abgelegt werden müssen, um eine Lizenz zu erwerben.
Die Studierenden und Absolventen der DHfPG erhalten bei der Buchung von BSA-Lehrgängen eine Ermäßigung von 20 %.
Ob andere Hochschulen die Leistungen, die an der DHfPG abgelegt wurden anrechnen, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Hochschule. Der Rahmen für eine Anrechnung, das ECTS-System, ist gegeben.
Nein, der Studierendenausweis wird auf Wunsch ausgestellt und ist einmalig in der Studiengebühr inkludiert. Was zur Vollständigkeit der Anmeldung benötigt wird, ist in der Checkliste aufgeführt: Checkliste
Die Deutsche Hochschule unterstützt die Vermittlung eines Studierenden über die kostenfreie Jobbörse der DHfPG: www.aufstiegsjobs.de.
Die Termine für die Präsenzunterrichtsphasen werden von der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement festgesetzt. Vor Beginn eines Studienjahres bekommen die Betriebe die Termine verbindlich mitgeteilt. Eine Übersicht des dreijährigen Studienverlaufs finden Sie ohne Gewähr im Campus unter Präsenzterminen.
Zum Ende der Studiengänge der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement muss eine wissenschaftliche Arbeit, die so genannte Bachelor- oder Master-Thesis angefertigt werden. Mit dem Erstellen einer Abschlussarbeit erbringen die Studierenden den Nachweis, dass sie
Die Studiengebühren für das gesamte Studium werden nicht auf die Präsenztage, sondern gleichmäßig über die gesamte Studiendauer verteilt. Daraus ergeben sich die monatlichen Zahlungen. Außerdem steht den Studierenden die Fernbetreuung der Deutschen Hochschule zu jeder Zeit zur Verfügung.
Die Bachelor-Studiengänge werden in Deutschland, der Schweiz und Österreich angeboten. Darüber hinaus ist auch ein Studium in einem Unternehmen im Ausland möglich. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass die Prüfungen und Präsenzphasen in Deutschland, der Schweiz oder Österreich absolviert werden. Zusätzlich müssen sowohl der Studierende als auch der Ausbildungsbetrieb die entsprechenden Anforderungen erfüllen, wie z. B. die Anerkennung der Verträge der Hochschule sowie des Ausbildungsvertrages.
Das Ausbildungsverhältnis kann maximal um ein Jahr verlängert werden. Die Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungsleistungen ist in der Studienordnung und Prüfungsordnung festgelegt.
Bei den staatlich anerkannten Studiengängen sind keine Vergünstigungen möglich.
Informationen über mögliche Studienorte und Anfahrtsbeschreibungen finden Sie unter Studium – Studienzentren. Die Studienklassen an den Studienzentren werden nachfrageorientiert eingerichtet und für jedes Semester aktuell geplant. Ein ortsunabhängiges Studieren ist durch die Wahlmöglichkeit, die Lehrveranstaltungen auch digital zu absolvieren, gegeben.
Zunächst übernehmen die Studierenden diese Kosten, eventuell auch der Betrieb, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Während der Probezeit kann jeder Vertragspartner das Vertragsverhältnis mit Einhalt der Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Studienmonats ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Nach der Probezeit kann laut § 9 Ausbildungsvertrag das Ausbildungsverhältnis nur aus „wichtigem Grund“ oder von den Studierenden bei genereller Aufgabe des Studiums mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist beendet werden. Studierende und Betriebe sollen in der Probezeit prüfen, ob sie in den nächsten dreieinhalb Jahren Vertragspartner sein können oder sie finden gemeinsame Lösungen, wenn die Verträge vorzeitig gelöst werden sollen.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Die Ausbildungs- und Studienzeit beträgt 42 Monate. Der Master-Studiengang wird nicht im dualen System studiert und der Studienvertrag wird über 24 Monate geschlossen. Die studienbegleitenden Prüfungen laut Studienverlaufsplan müssen bestanden sein. Entscheidend für das Bestehen ist der Tag der Bekanntgabe der Ergebnisfeststellung des Prüfungsausschusses der DHfPG. Die Studiengebühr der Bachelor-Studiengänge von 15.120,00 EUR (zahlbar in 42 Monaten) ist in vollem Umfang von den Studierenden oder dem Ausbildungsbetrieb zu entrichten.
Die Studiengebühr im Master-Studium Prävention und Gesundheitsmanagement, Sportökonomie und Fitnessökonomie sowie im Master of Business Administration Sport-/Gesundheitsmanagement von 9.360,00 EUR wird in 24 Raten à 390,00 EUR ausgeglichen. Darüber hinaus gibt es für Studierende, die ihren Erstabschluss an der DHfPG gemacht haben, die Möglichkeit der Stundung der Studiengebühr. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Probezeit darf maximal 4 Monate betragen.
Für Arbeitszeiten oder Arbeitstage gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Ausbildungsbetriebe und die Studierenden dies darüber hinaus frei verhandeln können. Der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub beträgt bei einer 6-Tage-Woche pro Jahr 24 Urlaubstage. Gesetzliches Minimum sind vier Wochen.
Nach § 5 des Berufsbildungsgesetzes ist das Studium keine anerkannte Erstausbildung. Somit ist es zulässig, Studiengebühren bei selbstverschuldetem Ausscheiden des Studierenden zurückzuverlangen. Dies muss in einer privatrechtlichen Vereinbarung jedoch vorher schriftlich festgehalten worden sein.
Wird die Aufhebung des Ausbildungsvertrages vollzogen, besteht aufgrund der sozialversicherungspflichtigen Anstellung im Rahmen des Ausbildungsvertrages Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ja, natürlich. Die Studien- und Prüfungsordnung regelt, dass der Studienverlauf von Leistungs- und Berufssportler bzw. Spitzensportlern auf Anfrage an den besonderen Bedürfnissen ausgerichtet wird. Die Zulassungskriterien zum Studium sind identisch mit denen für andere Interessierte.
Wann eine Rückzahlung des BAföG erfolgt, wird von jedem Studierenden individuell mit dem Amt für Ausbildungsförderung verhandelt.
Für die Bearbeitung von Förderungsanträgen nach BAföG wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung in Saarbrücken, Studentenwerk Saarland, unter der Telefonnummer +49 681 302-4992, www.studentenwerk-saarland.de. Für alle Studierende der Hochschule ist das Amt in Saarbrücken zuständig, da der Sitz der Zentrale im Saarland ist. Alle Studiengänge der Hochschule sind förderungsfähig, die Bachelor-Studiengänge mit einem Ausbildungsvertrag.
In ILIAS finden Sie FAQ, die Sie beim Beantragen Ihrer BAföG-Förderung unterstützen.
Ja, eine Übernahme der Studiengebühr durch den BFD ist möglich, da für die Studiengänge eine ZFU-Nummer vorliegt. In diesen Fällen wird die Studiengebühr über die Studierenden abgebucht. Sie verrechnen die gebuchten Beträge dann mit dem BFD.
Die Studiengebühren für das gesamte Studium werden nicht auf die Tage der Lehrveranstaltungen, sondern gleichmäßig über die gesamte Studiendauer verteilt. Daraus ergeben sich die monatlichen Zahlungen. Außerdem steht den Studierenden digitale Medien und die Fernbetreuung der DHfPG zu jeder Zeit zur Verfügung.
Zunächst übernehmen die Studierenden diese Kosten, eventuell auch der Betrieb der Bachelor- Studierenden, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Die Bezahlung der Studiengebühr wird über den Studienvertrag geregelt. Dieser wird zwischen der DHfPG und den Studierenden geschlossen. Im Bachelor-Studium übernehmen in der Regel die Ausbildungsbetriebe die steuerlich voll absetzbaren Studiengebühren in Höhe von 360,- Euro pro Monat.
Prinzipiell können Eltern der Studierenden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beantragen. Die finale Entscheidung fällt die Familienkasse (weitere Informationen unter: https://www.kindergeld.org/).
Aktuell gibt es noch keine rechtlichen Vorschriften bezüglich eines Gehaltes bzw. einer Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung liegt durchschnittlich mit einer 32 - 35 Stunden-Woche bei 400,- bis 700,- Euro monatlich, ansteigend vom ersten bis zum letzten Studienjahr, zuzüglich der Lohnnebenkosten und exkl. der Studiengebühr.
Ja, ein Ausbildungsverhältnis mit mehr als 20 Stunden pro Woche ist notwendig. Eine wöchentliche Arbeitszeit zw. 32 – 35 Stunden ist zu empfehlen. Es ist auch eine freiberufliche Vereinbarung möglich. Hierbei ist allerdings nachzuweisen, dass die Studierenden mehr als 20 Stunden in einem Betrieb tätig sind. Für das Master-Studium an der DHfPG ist kein Ausbildungsverhältnis notwendig.
Die Studierenden schließen mit der DHfPG einen Studienvertrag ab. Bachelor-Studierende schließen außerdem mit dem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag ab.
Ob dies möglich ist, wird individuell mit dem Service-Center der DHfPG geklärt.
Das prüft die zentrale Stelle für ausländische Bildungsabschlüsse (ZAB).
Die Studierenden werden als Auszubildende angemeldet und bei der Krankenkasse über den Betrieb gemeldet. Somit sind sie sozialversicherungspflichtig. Sie haben keinen Studierendenstatus bezüglich der Steuern oder ähnlichem, jedoch besitzen sie einen Studierendenstatus, der sich auf andere mögliche Vergünstigungen, wie z. B. Kino oder öffentliche Verkehrsmittel bezieht. Die Studierenden erhalten hierfür einen Studierendenausweis.
Ja, die DHfPG unterstützt die Vermittlung eines Betriebes über die kostenfreie Jobbörse www.aufstiegsjobs.de. Studieninteressierte bewerben sich selbstständig bei einem möglichen Ausbildungsbetrieb.
Das europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ist ein auf die Studierenden ausgerichtetes System. Basis ist das Arbeitspensum, das die Studierenden absolvieren müssen, um die Ziele eines Lernprogramms zu erreichen – Ziele, die vorzugsweise in Form von Lernergebnissen und zu erwerbenden Kompetenzen festgelegt sind.
Studien- und Prüfungsleistungen werden angerechnet, sofern ihre Gleichwertigkeit nachgewiesen ist. Den Referenzrahmen für Bachelor-Studiengänge bilden hierfür die Vereinbarungen zum ECTS-System. Für die Anrechnung von erbrachten Leistungen sind Anträge zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Prüfungsamt einzureichen, das über die Anrechnung entscheidet.
Ja, nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten können angerechnet werden. Die Studien- und Prüfungsordnung regelt die Anerkennung. Eine Anerkennung ist vor Beginn des Studiums zu beantragen, so dass eine individuelle Prüfung folgt.
Ja, das Studium ist auch mit einem Betrieb im Ausland möglich. Durch die Wahlmöglichkeiten können die Lehrveranstaltungen sowohl digital als auch an den Studienzentren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz absolviert werden.
Wenn das Studienziel nicht in der Regelstudienzeit erreicht wird, werden die Verträge verlängert. Das Ausbildungsverhältnis des Bachelor-Studiums kann maximal um ein Jahr verlängert werden. Die Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungsleistungen für Bachelor- und Masterstudiengänge ist in der Studienordnung und Prüfungsordnung festgelegt.
Informationen über mögliche Studienorte und Anfahrtsbeschreibungen finden Sie unter Das Studium – Studienzentren. Die Studienklassen an den Studienzentren werden nachfrageorientiert eingerichtet und für jedes Semester aktuell geplant. Ein ortsunabhängiges Studieren ist durch die Wahlmöglichkeit, die Lehrveranstaltungen auch digital zu absolvieren, gegeben.
Während der Probezeit kann jeder Vertragspartner das Vertragsverhältnis mit Einhalt der Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Studienmonats ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Nach der Probezeit kann laut § 9 Ausbildungsvertrag das Ausbildungsverhältnis nur aus „wichtigem Grund“ oder von den Studierenden bei genereller Aufgabe des Studiums mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist beendet werden. Studierende und Betriebe sollen in der Probezeit prüfen, ob sie in den nächsten dreieinhalb Jahren Vertragspartner sein können oder sie finden gemeinsame Lösungen, wenn die Verträge vorzeitig gelöst werden sollen.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Die Ausbildungs- und Studienzeit beträgt 42 Monate. Der Master-Studiengang wird nicht im dualen System studiert und der Studienvertrag wird über 24 Monate geschlossen. Die studienbegleitenden Prüfungen laut Studienverlaufsplan müssen bestanden sein. Entscheidend für das Bestehen ist der Tag der Bekanntgabe der Ergebnisfeststellung des Prüfungsausschusses der DHfPG. Die Studiengebühr der Bachelor-Studiengänge von 15.120,00 EUR (zahlbar in 42 Monaten) ist in vollem Umfang von den Studierenden oder dem Ausbildungsbetrieb zu entrichten.
Die Studiengebühr im Master-Studium Prävention und Gesundheitsmanagement, Sportökonomie und Fitnessökonomie sowie im Master of Business Administration Sport-/Gesundheitsmanagement von 9.360,00 EUR wird in 24 Raten à 390,00 EUR ausgeglichen. Darüber hinaus gibt es für Studierende, die ihren Erstabschluss an der DHfPG gemacht haben, die Möglichkeit der Stundung der Studiengebühr. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Probezeit darf maximal 4 Monate betragen.
Für Arbeitszeiten oder Arbeitstage gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Ausbildungsbetriebe und die Studierenden dies darüber hinaus frei verhandeln können. Der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub beträgt bei einer 6-Tage-Woche pro Jahr 24 Urlaubstage. Gesetzliches Minimum sind vier Wochen.
Nach § 5 des Berufsbildungsgesetzes ist das Studium keine anerkannte Erstausbildung. Somit ist es zulässig, Studiengebühren bei selbstverschuldetem Ausscheiden der Studierenden zurückzuverlangen. Dies muss in einer privatrechtlichen Vereinbarung jedoch vorher schriftlich festgehalten worden sein.
Die Termine für Lehrveranstaltungen werden den Studierenden mit Beginn des Studiums für die gesamte Studienzeit mitgeteilt. Alle geplanten Termine finden Sie in ILIAS: http://ws.ilias.dhfpg.de/ws/praesenzphasen-termine/.
Die Studienvoraussetzungen für Bewerber regelt die Studienordnung.
Voraussetzung für das Bachelor-Studium ist
Für Master-Studiengänge ist ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplom-Studium Voraussetzung.
Die Master-Studiengänge Prävention und Gesundheitsmanagement, Sportökonomie sowie Fitnessökonomie können direkt im Anschluss an ein Bachelor-/Diplom- oder Magister-Studium absolviert werden.
Der MBA-Studiengang setzt für Bachelor-Absolventen anderer Hochschulen eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter 1 Jahr voraus. DHfPG-Studierende können nach Abschluss ihres Erststudiums mit dem Studiengang beginnen. Darüber hinaus gibt es ein Auswahlverfahren.