DHfPG News

Corona-Überbrückungshilfe III: Kosten für dual Studierende

Die Überbrückungshilfe III soll Unternehmen unterstützen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Neben den betrieblichen Fixkosten sind unter anderem die Kosten für Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und die Kosten für Auszubildende förderfähig – dazu gehören auch dual Studierende.

 

Fragen Sie Ihre/n Steuerberater/in!

Um die Überbrückungshilfe III zu erhalten, müssen coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat vorliegen, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Der jeweilige Vorjahresmonat ist maßgeblich für den Vergleich.

Die Förderung kann für bis zu acht Monate beantragt werden (November 2020 bis Juni 2021). Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diesen Monat bzw. diese beiden Monate nicht antragsberechtigt.

Welche Kosten sind förderfähig?

Zu den förderfähigen Kosten zählen auch die Kosten für dual Studierende - vorausgesetzt es besteht ein Ausbildungsvertrag für die gesamte Dauer der Ausbildung mit Ausbildungsvergütung.

Wer bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten vorgenommen hat, kann diese bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Monat erstatten lassen (auch rückwirkend bis März 2020). Einmalig erstattungsfähig sind auch Investitionen in die Digitalisierung (z. B. der Aufbau eines Onlineshops) bis zu 20.000 Euro.

Wie ist der Antrag einzureichen?

Der Antrag ist zwingend durch einen prüfenden Dritten* im Namen des Antragsstellenden einzureichen. Der Antrag kann ab sofort bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

*z. B. Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Mehr Infos:

Überbrückungshilfe III