Durch die DHfPG-/BSA-Vorqualifikation ist der Sonderlehrgang mit 90 Lerneinheiten auf die Hälfte des normalen Lehrgangsumfangs verkürzt, wodurch die Teilnehmer Zeit und Geld sparen (weniger Unterrichtstage, weniger Übernachtungen usw.). Der Sonderlehrgang ist nach den Bestimmungen des Ausschuss Bildung/Lehre des Deutschen Behindertensportverbandes konzipiert und hat somit Gültigkeit in allen Bundesländern. Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Sonderlehrgangs erwerben die Absolventen eine Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport im Profil Orthopädie. Dadurch sind die Absolventen berechtigt, in einer anerkannten Einrichtung Rehasport nach § 44 SGB IX anzubieten.
Alle Informationen zu Sonderlehrgängen in 2018 unter www.dhfpg.de/rehasport.