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Zuckerverbot für Baby- und Kleinkindertees

Nach einer Verordnung vom Bundesrat am 15. Mai dürfen Baby- und Kleinkindertees künftig nur noch ungesüßt hergestellt werden. Zusätzlich soll auf der Verpackung darauf hingewiesen werden, beim Zubereiten auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten zu verzichten.

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sieht folgende Regelungen vor:

  • Verbot des Zusatzes von Zucker, Honig, Fruchtsaft(-konzentrat), Malzextrakt oder anderen aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnenen Sirupen oder Dicksäften zu Säuglings- und Kleinkindertees
  • Verpflichtender Hinweis, dass bei der Zubereitung oder Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll
  • Kennzeichnungsvorgabe bezüglich des Alters, ab dem das Erzeugnis verwendet werden kann

 

Die Verordnung ist Teil der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz. Damit soll der zum Teil viel zu hohe Anteil von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten reduziert werden.

 

Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter

Im Studiengang Master of Arts Prävention und Gesundheitsmanagement können die Studierenden aus insgesamt 16 Schwerpunkten zwei auswählen, um ein individuelles Kompetenzprofil zu entwickeln. Im Studienschwerpunkt "Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter" erwerben sie die notwendigen Kompetenzen, um komplexe Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche nach dem Mehr-Ebenen-Ansatz qualitätsgesichert zu planen, durchzuführen und zu evaluieren.