DHfPG ermöglicht Starthilfe für die Karriere
Die angebotene Zahlungsvariante ist nur für Studierende in den Master-Studiengängen vorgesehen, da in den dualen Bachelor-Studiengängen in der Regel die Betriebe die Studiengebühren zahlen. Die DHfPG möchte ihren eigenen Bachelor-Absolventen in ihrem Vorhaben bekräftigen, die eigenen Kompetenzen mit einem Master-Studium zu erweitern eine Starthilfe für die weitere Karriere geben: Mit dieser Zahlungsmöglichkeit unterstützt die Deutsche Hochschule die Fach- und Führungskräfte von morgen bei der Investition in ihre weitere berufliche Zukunft.
Unser Angebot
DHfPG-Studierende absolvieren ihr Master-Studium und beginnen erst im sechsten Monat nach Abschluss Ihres Master-Studiums mit der Bezahlung der Studiengebühren. Dabei können Studierende wählen, ob sie monatlich 390 EUR (für die Dauer von 25 Monaten) bzw. 195 EUR (für die Dauer von 52 Monaten) zurückzahlen möchten. Eine vorzeitige, vollständige Rückzahlung ist ebenfalls jederzeit problemlos möglich.
Was Sie dazu noch wissen sollten
Als sogenannte Stundungsabrede ist diese Vereinbarung ausschließlich gültig in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Studienvertrages für einen Master-Studiengang an der DHfPG und einer selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung. In den vorgenannten Beträgen sind die Gebühren von 780 EUR (verlängerte Rückzahlungsdauer) bzw. 390 EUR (verkürzte Rückzahlungsdauer) bereits enthalten.
Die Studiengänge
Diese Zahlungsmöglichkeit steht für alle Master-Studiengänge zur Verfügung:
Mehr zum Thema erfahren
Das Studiensekretariat der DHfPG berät gerne persönlich zu den Fördermöglichkeiten unter: Tel. +49 681 6855 150 oder per Mail: info@dhfpg.de