Bachelor of Arts Sport- und Bewegungstherapie

Der Studiengang qualifiziert Sie für eine sporttherapeutische Tätigkeit in der stationären und ambulanten medizinischen Rehabilitation und befähigt Sie dazu, abrechnungsfähige Leistungen in allen Präventionsbereichen zu erbringen.

Studienstart

Jederzeit möglich

Art des Studiums

Duales Studium: Fernstudium mit kompakten Lehrveranstaltungen plus Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb

Studiendauer

7 Semester/42 Monate mit Lehrveranstaltungen an insgesamt 72 Tagen

Studiengebühren

360,- Euro pro Monat

Anerkennung

Akkreditiert und staatlich anerkannt sowie zugelassen durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
(Zulassungsnummer 1151523)

Akkreditierungsurkunde

Abschluss

Bachelor of Arts

Zugangsvoraussetzungen
  • Hochschulzugangsberechtigung:
    Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, Abschluss als Meister/Fachwirt, Fachschulabschluss oder Berufsfortbildungsabschluss

Sofern nur der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegt und der für die Zulassung zum Studium noch notwendige berufspraktische Teil der Fachhochschulreife absolviert werden muss, kann die DHfPG Studieninteressierten hierfür geeignete Praktikumsbetriebe nennen und somit einen Weg zum Studium aufzeigen.

  • Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen

Weiterführende Infos: Das Studium > Zulassungsvoraussetzungen

Extra

LOGO DVGS

Nach erfolgreichem Abschluss und bei Erfüllung der Voraussetzungen kann die Zusatzqualifikation „Sport­ und Bewegungstherapie DVGS“ erworben werden.

Zur Erlangung der Zertifizierung „Sport- und Bewegungstherapie DVGS“ ist der Nachweis einer praktischen Tätigkeit in einer Rehabilitationseinrichtung erforderlich. Sofern die duale Ausbildung während des Studiums Bachelor of Arts Sport- und Bewegungstherapie in einer Therapieeinrichtung erfolgt, wird dies als praktische Tätigkeit anerkannt, so dass nach Abschluss des Studiums die indikationsspezifischen Zertifikate direkt beim DVGS beantragt werden können. Wurde die duale Ausbildung in einer Einrichtung ohne therapeutisches Setting absolviert, benötigen Sie für die Anerkennung der praktischen Tätigkeit einen Nachweis über sechs Monate in Vollzeit (mind. 30 Stunden pro Woche), für die MTT-Anerkennung den Nachweis von mindestens zwölf Monaten (abhängig vom Kostenträger können auch 24 Monate gefordert sein), jeweils in einer rehabilitativen Einrichtung. 
Der Nachweis über eine praktische Tätigkeit in einer Rehabilitationseinrichtung kann auch im Nachgang an das Studium erbracht werden.

Zum Erwerb der markenrechtlich geschützten Zusatzqualifikation „Sport- und Bewegungstherapie DVGS“ müssen alle Lehrveranstaltungen, die für die Zulassung und Anerkennung der Zusatzqualifikation relevant sind, vor Ort absolviert werden.

Was zeichnet diesen Studiengang aus?

Ihre Zukunftsperspektive

Für wen ist dieser Studiengang besonders geeignet?

Studieninhalte im Überblick

Das lernen Sie im Studium

Tätigkeiten - Das können Sie umsetzen

Einsatzfelder