Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit erfreuen sich zunehmend größerer Beliebtheit bei Unternehmen. Für die nächsten Jahre wird diesem Trend sogar ein enormer Zuwachs vorausgesagt. In diesem Zusammenhang stellt sich zunehmend die Frage nach der Qualität der angebotenen Leistungen, damit Erfolge nicht mehr nur kurzfristig, sondern vor allem von nachhaltiger Dauer sind. Um die dafür erforderliche Qualität bieten zu können, müssen die Berater und Dienstleister auf diesem Gebiet, aber auch die im Unternehmen für das Thema BGM verantwortlichen Personen entsprechend qualifiziert sein. Daher hat der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) seit 2013 Bildungsempfehlungen für die Ausbildung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement erstellt und im Jahr 2014 veröffentlicht. Diese sehen zwei Ausbildungsstufen vor:
Bildungsinstitutionen, die eine Ausbildung nach den Standards des Bundesverbandes BGM anbieten möchten, müssen in einem Zertifizierungsverfahren nachweisen, dass sie die empfohlenen Inhalte der jeweiligen Stufen in ihren Ausbildungen berücksichtigen und in der Lage sind, eine ordnungsgemäße Prüfung abnehmen zu können.
Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement sowie die BSA-Akademie gehören zu den ersten Ausbildungsinstitutionen in Deutschland, die nach den Standards des BBGM zertifiziert worden sind. Dies gilt sowohl für die Aus- und Weiterbildung der BBGM-Basisstufe als auch der BBGM-Aufbaustufe.
Die Prüfungen des Bundesverbandes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) werden bei der BSA-Akademie angeboten. Sowohl Studierende der Master-Studiengänge „Prävention und Gesundheitsmanagement“ sowie „Sport-/Gesundheitsmanagement“, die den Studienschwerpunkt Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) erfolgreich absolviert haben als auch Teilnehmer der BGM-Lehrgänge der BSA-Akademie, können sich für die BBGM-Prüfung anmelden. Das Anmeldeformular zur BBGM-Prüfung finden Studierende der DHfPG auf ihrer internen Online-Plattform ILIAS (unter ILIAS-Überblick, Zusatzangebote).
BBGM-Prüfung für externe Prüfungsteilnehmer
An der BBGM-Prüfung können auch Personen teilnehmen, die weder bei der DHfPG noch bei der BSA-Akademie die entsprechenden Qualifizierungen absolviert haben, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen lt. Prüfungsordnung des BBGM e. V. erfüllen.
Für diese Prüfungsteilnehmer erhebt die BSA-Akademie eine Servicegebühr für die Abnahme der Prüfung in Höhe von 200,00 € inkl. MwSt. (netto: 168,07 €).
Hinweis: Es gilt die Prüfungsordnung des BBGM e. V. (www.bbgm.de).
Die erworbene Qualifikation entspricht einem gesicherten Qualitätsstandard, der mit den Aus- und Fortbildungsinstitutionen im BGM-Bereich in Deutschland abgestimmt ist und von einer neutralen Prüfinstanz, dem Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM), vergeben wird.
Nachfolgend finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Basisstufe Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) sowie die Aufbaustufe Betriebliche/r Gesundheitsmanager/in (BBGM):
Zulassungsvoraussetzungen:
Zulassungsvoraussetzungen:
Das Anmeldeformular zur BBGM-Prüfung finden Studierende der DHfPG auf ihrer internen Online-Plattform ILIAS (unter ILIAS-Überblick, Zusatzangebote).
Hinweis: Es gilt die Prüfungsordnung des BBGM e. V. (www.bbgm.de).
Der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) bietet Prüfungen der Stufe 1 (Fachkraft Betriebliches Gesundheitsmanagement) und Stufe 2 (Betriebliche/r Gesundheitsmanager/in) online an. Über folgenden Link gelangen Sie zur Website des BBGM mit dem entsprechenden Anmeldeformular zur Prüfung: https://bbgm.de/themen/aus-und-weiterbildung/info/
Vom BBGM erhalten Sie alle Informationen zum Prüfungstermin, Unterlagen wie bspw. die Einladung und die Rechnung sowie alle weiteren organisatorischen Hinweise. Bei weiteren Fragen zur Online-Prüfung können Sie sich gerne direkt an den BBGM unter info@bbgm.de wenden.
Hinweis: Es gilt die Prüfungsordnung des BBGM e. V. (www.bbgm.de).