Um als Ausbilder im dualen Ausbildungssystem, z. B. für Sport- und Fitnesskaufleute, zu fungieren, müssen unter anderem berufs- und arbeitspädagogische Voraussetzungen erfüllt sein, die durch eine Bescheinigung der Ausbildereignung nachgewiesen werden können.
Für Bachelor-Absolventen der Deutschen Hochschule ist es möglich, diese Bescheinigung kostenfrei über ein Lernmodul sowie eine anschließende 90-minütige Online-Klausur zu erhalten. Bachelor-Studierende können das Lernmodul und die Online-Klausur bereits während des letzten Studienjahres absolvieren. Mit dem erfolgreichen Studienabschluss sowie dem Nachweis über die bestandene Online-Klausur kann die Bescheinigung der Ausbildereignung beantragt werden.
Sie wird von allen Kammern, unter anderem der Industrie- und Handelskammer (IHK), als Nachweis anerkannt.
Weitere Informationen unter: www.dhfpg.de/ausbildereignung