Das Studium beginnt mit dem Tag des möglichen Zugangs zu dem digitalen Studienmaterial über ILIAS. Gleichzeitig beginnt auch das vierzehntägige Widerrufsrecht. Die betriebliche Ausbildungszeit von Bachelor-Studierenden im Unternehmen startet mit dem Datum des Beginns des Ausbildungsvertrages.
Der Studienvertrag wird zwischen der DHfPG und den Studierenden geschlossen. Der Ausbildungsvertrag/Praxispartnervertrag im dualen Bachelor-Studium wird zwischen den Studierenden und den Unternehmen geschlossen. Im dualen Studium ist die Kombination dieser beiden Verträge eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.
Eine notwendige Korrektur der Inhalte des eingereichten Studienvertrages (z. B. Angabe Studiengang oder Studienort) ist nach Abstimmung zwischen den beiden Vertragsparteien (Studierende und DHfPG) seitens der DHfPG möglich. Ein Ausbildungsvertrag darf nach Eingang bei der DHfPG nicht mehr geändert werden, da er bereits von beiden Vertragsparteien (Studierende und Unternehmen) unterzeichnet wurde. Bei notwendigen Korrekturen wird das Formular neu ausgefüllt, unterschrieben und nochmalig zugesendet.
Die Inhalte des Ausbildungsvertrages sind von der DHfPG vorgegeben. Es ist davon abzuraten und auch nicht erforderlich, zusätzliche Verträge neben dem Ausbildungsvertrag abzuschließen. Das Bachelor-Studium kann auch mit einem bereits bestehenden Festanstellungsvertrag aufgenommen werden.
Die Studiengänge der DHfPG sind nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig. Bei den Bachelor-Studiengängen ist eine Förderung mit einem Ausbildungsvertrag möglich. Für ehemalige Studierende der DHfPG besteht ein Angebot zur Stundung der Studiengebühr eines Master-Studiengänges an der DHfPG.
Mit Studienbeginn wird der Zugriff auf das digitale Studienmaterial des gesamten Studiums über das Learning Management System ILIAS (E-Campus) gewährt. Die Zugangsdaten werden per Post verschickt. Der „Persönliche Schreibtisch“ in ILIAS enthält alle wichtigen Unterlagen zum Studienbeginn. Die Studierenden können halbjährlich entscheiden, ob sie das Studienmaterial auch in Papierform erhalten möchten. Das Studienmaterial darf weder im Original kopiert bzw. digitalisiert noch entgeltlich bzw. unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden.
Während des gesamten Studiums steht das Team des Studiensekretariats für alle allgemeinen und organisatorischen Fragen zur Seite. Sämtlich Fachfragen werden vom Tutorenteam in der Fernbetreuung und den Dozentinnen bzw. Dozenten der Lehrveranstaltungen beantwortet. Der Service Center hilft bei der Suche nach Unternehmen und Studierenden. In ILIAS sind alle Informationen hinterlegt, wie das Studiensekretariat, das Tutorenteam und das Service Center schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zu erreichen sind.
Welche Prüfung für ein Studienmodul gefordert wird, geht aus den Studienverlaufsplänen (Studienordnung und Prüfungsordnung), dem Modulhandbuch und den Prüfungsinformationen in ILIAS hervor. Prüfungsleistungen können schriftlich oder digital verlangt werden, die Bearbeitungszeiten orientieren sich immer an dem Termin der Präsenzphase. Nach dem Ende der Bearbeitungszeit erfolgt die Korrektur. Das Ergebnis wird vier Wochen später über ILIAS (Ergebnisdokumentation) mitgeteilt. Die Besprechung von Prüfungsleistungen erfolgt über das Tutorenteam. Auf Nachversuche können sich Studierende mit den Aufzeichnungen von Livestream-Präsenzphasen, den Sprechstunden zur Prüfungsvorbreitung, der digitalen Unterrichtsphase und anderen digitalen Medien vorbereiten. Sämtliche Korrekturen, auch von Nachversuchen, sind in der Studiengebühr inkludiert.
Unter „Lehrveranstaltungen“ sind die Angebote des gesamten Lehr-/Lernarrangements der DHfPG zusammengefasst: Hierzu gehören z. B. Präsenzphasen an den Studienzentren, Livestream-Präsenzphasen, digitale Prüfungen, Sprechstunden zur Prüfungsvorbereitung , digitale Unterrichtsphasen und Lernmodule. Lehrveranstaltungen beinhalten die Präsenzlehre und die digitale Lehre. In der Studiengebühr sind alle Angebote enthalten. Die Studierenden haben verschiedene Wahlmöglichkeiten: z. B. Besuch der Präsenzphase an den Studienzentren und/oder Teilnahme an der Livestream-Präsenzphase und/oder Sichten der Aufzeichnung Livestream-Präsenzphase.
Ergebnisdokumentation: Sie liegt im ILIAS-Briefkasten und wird mit jeder Veröffentlichung einer bewerteten Prüfung oder einer Terminumbuchung aktualisiert. Die Ergebnisdokumentation enthält die gesamten Termine des Studiums, die Angabe, ob die Präsenzphase digital, vor Ort und in welchem Studienzentrum oder als Livestream-Präsenzphase absolviert wird bzw. wurde, und bei Bedarf auch die Fristen der Nachversuche. Sie gibt zudem Auskunft über die vorläufige Endnote, die mit jedem bestandenen Ergebnis neu berechnet wird.
Abschlussdokumentation (Zeugnis): Sie wird vier Wochen nach Veröffentlichung des letzten Prüfungsergebnisses des Studiums per Post versendet und digital im ILIAS-Briefkasten hinterlegt.
Abschlussurkunden: Sie werden bei Bachelor-Studiengängen nach dem Ende der betrieblichen Ausbildungszeit und der finalen Endkontrolle aller Studienleistungen per Post versendet und digital im ILIAS-Briefkasten hinterlegt. Bei Master-Studiengängen erfolgt der Versand mit der Abschlussdokumentation.
Die Studiengebühr wird mit einem SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Der Studienvertrag beinhaltet den Gesamtbetrag, der mit einer Ratenzahlung pro Monat eingezogen wird. Bei Bachelor-Studiengängen übernimmt das Unternehmen in der Regel den Ausgleich der Studiengebühr. Über die Fälligkeit und Höhe der Einzüge während des gesamten Studiums werden die Zahlenden vor dem ersten Termin der Abbuchung informiert.
Während der Laufzeit des Studienvertrages wird die Studiengebühr nicht erhöht.
Bei Bachelor-Studiengängen beträgt die Regelstudienzeit sieben Semester und bei Master-Studiengängen vier Semester. Alle Studiengänge können auch in Teilzeit absolviert werden. Eine Anerkennung von Studienleistungen berechtigt nicht automatisch zur Minderung des Gesamtbetrages der Studiengebühr.
Wenn nach dem Ende der Vertragslaufzeit noch einzelne Studienmodulprüfungen offen sind, wird die Betreuung kostenlos fortgesetzt.
Der Studienvertrag des Bachelor- und Master-Studiums ist laut Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres (Mindestlaufzeit 6 Monate) nach Vertragsabschluss mit einer Frist von sechs Wochen kündbar. Nach Ablauf des ersten halben Jahres ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.
Jede rechtswirksame Beendigung des Ausbildungsvertrages/Praxispartnervertrages führt zur automatischen Beendigung des Studienvertrages. Für Studierende besteht in diesem Fall die Möglichkeit, das Studium in einer neuen Vertragskonstellation fortzuführen, soweit dies von der DHfPG bestätigt wird. Die Studiengebühr ist für den laufenden Studienmonat, in dem der Vertrag beendet wird, vollständig zu entrichten.
Es sind nur die monatlichen Raten der Studiengebühr während der Vertragslaufzeit zu entrichten. Wird ein Vertrag vor dem erfolgreichen Studienabschluss ordnungsgemäß beendet, wird nach dem Auflösungsdatum keine monatliche Rate der Studiengebühr mehr verlangt.
Zum Schutz der Studierenden und Ausbildungsunternehmen sieht der Ausbildungsvertrag keine einseitige Kündigung nach der Probezeit vor, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Für „wichtige Gründe“ gibt es gesetzliche Vorgaben; hierbei handelt es sich um schwerwiegende Gründe, die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen.
Ziel des Bachelor-Studiums ist es, die Studienzeit in einem Unternehmen vollständig zu absolvieren. Wenn es während des Studiums zu Missstimmungen oder Unstimmigkeiten zwischen den Studierenden und den Unternehmen kommt, ist es empfehlenswert, dies frühzeitig zu besprechen und gemeinsam Lösungen dafür zu finden. Das kompetente Beratungsteam der DHfPG hilft und unterstützt über verschiedene Wege (telefonisch, persönlich oder digitale Meetings) dabei, Lösungen zu finden (Schlichtungsstelle), damit beide Parteien zufrieden sind.
Über Änderungen bzw. Neuerungen an der DHfPG und über alles, was den Studienverlauf beeinflussen kann, informiert der digitale Studienservice, der verpflichtend von den Studierenden zu empfangen ist. Hierzu gehören z. B. Informationen über neue Studienangebote, den möglichen Umzug eines Studienzentrums oder Änderungen der Studienordnung und/oder Prüfungsordnung.
In praxisintegrierenden dualen Studiengängen ist das Studium als theoretischer Teil mit einer praktischen Tätigkeit in einem Unternehmen verknüpft. Der Erwerb eines akademischen Titels steht im Vordergrund. Die Studierenden unterliegen für die gesamte Dauer des Studiums der Sozialversicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 25 Abs. 1 SGB III, § 5 Abs. 4a SGB V, § 1 SGB VI) und werden entsprechend vom Unternehmen angemeldet. Ausbildungsverträge im Rahmen von Studiengängen, die an Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Hochschulgesetze der Länder durchgeführt werden, unterliegen nicht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG §3 Abs. 2 Nr. 1). Somit haben die Studierenden keinen Status als Auszubildende im Sinne des BBiG. Im Vordergrund steht die praktische Ausbildung in Ergänzung zum theoretischen Wissenserwerb im Rahmen des Studiums, nicht die entgeltliche Tätigkeit, wodurch die Studierenden auch keinen Arbeitnehmerstatus haben.
Die Studierenden der Bachelor-Studiengänge der DHfPG gelten somit als „zur Ausbildung Beschäftigte“. Der Ausbildungsvertrag der DHfPG gibt u. a. vor, dass die betriebliche Ausbildungszeit innerhalb des Studiengangs durchzuführen ist. Die Form und Inhalte des Ausbildungsvertrages lehnen sich stark an das BBiG an und sind zum Schutze der Studierenden und Unternehmen festgelegt worden. Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für dual Studierende. Anwendung auf den Vertrag findet beispielsweise das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).
Sollten nach Studienbeginn unvorhersehbare Gründe auftreten, die das Erfüllen der Pflichten für Studierende und/oder Unternehmen vorübergehend unmöglich macht, findet das Studiensekretariat zusammen mit den Betroffenen individuelle Lösungen.
Die DHfPG sucht zusammen mit den Kunden serviceorientierte Lösungen, unterstützt bei der erfolgreichen Umsetzung der Studiensysteme und entwickelt unter Mitsprache aller Beteiligten (regelmäßige Befragungen) stetig neue Konzepte.
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Die DHfPG ist seit April 2008 eine staatlich anerkannte Hochschule. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erfolgte die Erteilung der unbefristeten Institutionellen Akkreditierung.
Die Studiengänge sind akkreditiert und zugelassen durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Anmeldeunterlagen: