Insgesamt gibt es an der DHfPG sechs duale Bachelor-Studiengänge. Nachfolgend finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen:
Chance nutzen: Studieren ohne Abitur
Auch wenn Sie nicht über eine direkte Hochschulzugangsberechtigung verfügen, ist ein Bachelor-Studium an der Deutschen Hochschule grundsätzlich möglich. Um für ein Studium ohne Abitur zugelassen zu werden, müssen Sie eine Abschlussprüfung mit qualifiziertem Ergebnis in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige Tätigkeit in diesem oder einem verwandten Beruf vorweisen.
Sind diese Kriterien erfüllt, können Sie sich für die Zulassung zu einem Studium als „beruflich besonders qualifizierte Person“ mit einem tabellarischen Lebenslauf bewerben. Die Bewerbungen sind jeweils bis zum 1. Januar oder bis zum 1. Juli einzureichen. Eine Fachkommission, die über die Annahme der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet, tagt jeweils Anfang Februar und Anfang August eines Jahres.
Insgesamt gibt es an der DHfPG vier Master-Studiengänge. Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen:
Für DHfPG-Absolventinnen und -Absolventen ist eine vereinfachte Zulassung möglich.
Wenn Sie einen Schul- oder Studienabschluss aus dem Ausland besitzen, reichen Sie bitte die Zeugnisse in der jeweiligen Landessprache ein. Es ist empfehlenswert, die Dokumente vor dem Zusenden Ihrer Anmeldung prüfen zu lassen, da ein gesondertes, länger andauerndes Zulassungsverfahren durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) notwendig ist. Ermöglicht der Schul-/Studienabschluss laut der ZAB einen Hochschulzugang in Deutschland, wird die Anmeldung bearbeitet. Senden Sie Ihre Nachweise und Ihr Einverständnis mit Unterschrift, dass die Dokumente an die ZAB weitergeleitet werden dürfen, bitte digital per Mail an info@dhfpg.de.