Insgesamt gibt es an der DHfPG sechs duale Bachelor-Studiengänge. Nachfolgend finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen:
Bachelor-Studium ohne Abitur
Auch für Personen, die nicht über eine direkte Hochschulzugangsberechtigung verfügen, ist ein Bachelor-Studium an der Deutschen Hochschule grundsätzlich möglich.
Um als „beruflich besonders qualifizierte Person“ für ein Studium ohne Abitur zugelassen zu werden, sind von Interessenten eine Abschlussprüfung mit qualifiziertem Ergebnis in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige Tätigkeit in diesem oder einem verwandten Beruf vorzuweisen.
Sind diese Kriterien erfüllt, kann man sich für die Zulassung zu einem Studium als „beruflich besonders qualifizierte Person“ mit einem tabellarischen Lebenslauf bewerben. Die Bewerbungen sind bis zum 1. Januar oder bis zum 1. Juli einzureichen. Eine qualifizierte Fachkommission, die über die Annahme der Bewerber entscheidet, tagt Anfang Februar und Anfang August jeden Jahres.
Insgesamt gibt es an der DHfPG vier Master-Studiengänge. Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen:
Wenn Sie einen Schul- oder Studienabschluss aus dem Ausland besitzen, reichen Sie bitte die Zeugnisse in der jeweiligen Landessprache ein. Es ist empfehlenswert, die Dokumente vor dem Zusenden Ihrer Anmeldung prüfen zu lassen, da ein gesondertes, länger andauerndes Zulassungsverfahren durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) notwendig ist. Ermöglicht der Schul-/Studienabschluss laut der ZAB einen Hochschulzugang in Deutschland, wird die Anmeldung bearbeitet. Senden Sie Ihre Nachweise und Ihr Einverständnis mit Unterschrift, dass die Dokumente an die ZAB weitergeleitet werden dürfen, bitte digital per Mail an info@dhfpg.de.