Nachteilsausgleich

Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen

An der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement wird auf Art und Schwere einer Behinderung Rücksicht genommen. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich können alle Studierenden stellen, die durch eine längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigung in ihrem Studium eingeschränkt sind. Hierzu zählen neben einer anerkannten Schwerbehinderung auch chronische und psychische Erkrankungen.

WICHTIG: Ein formloser Antrag muss frühzeitig, z. B. vor Beginn des Studiums oder des Prüfungsverfahrens eines Studienmoduls, bzw. unmittelbar nach dem Auftreten der Einschränkung im Studiensekretariat eingereicht werden. Sobald eine Prüfung absolviert und nicht bestanden oder ein schlechtes Ergebnis erzielt wurde, kann im Nachgang für diese Prüfung kein Antrag gestellt werden. Wenn nach der Anmeldung festgestellt wird, dass die bestehenden Studienmaterialien und -bedingungen nicht dem Anspruch eines vergleichbaren Ausgleichs und der Sicherstellung der Chancengleichheit gerecht werden können, kann nachträglich kein Antrag gestellt werden und es besteht die Möglichkeit, dass die Verträge aufgelöst werden müssen.

Wo ist der Antrag einzureichen?

Deutsche Hochschule für Prävention
und Gesundheitsmanagement

z. H. Studiensekretariat

Hermann-Neuberger-Straße 3
66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 6855 150
Fax: +49 681 6855 190
E-Mail: info@dhfpg.de

Ein Nachteilsausgleich ist eine „angemessene Vorkehrung“, wie sie von der UN-Behindertenrechtskonvention (§24 Abs. 5 UN-BRK) im Bildungsbereich vorgesehen ist. Es geht um die Sicherstellung der chancengleichen Teilhabe im Studium und Vermeidung von Diskriminierungen. Ein Nachteilsausgleich soll vorhandene Einschränkungen und Nachteile aufgrund von Behinderung oder chronischer Krankheit ausgleichen. Das bedeutet bei Studien- oder Prüfungsleistungen keine Vergünstigungen, Erleichterungen oder Vorteile, sondern ein Kompensieren des Nachteils.

Die Anträge auf Nachteilsausgleich werden individuell geprüft und bei Annahme des Antrages dem Einzelfall angepasst. Sie haben keinen Anspruch auf eine spezifische Form der Ausgestaltung. Entscheidend ist, wie sich die Einschränkung auf das Studium auswirkt. Der Prüfungsausschuss der Deutschen Hochschule besitzt einen Ermessensspielraum bei der Entscheidung.

Der Nachteilsausgleich bezieht sich auf die Studienorganisation an der Hochschule. Bei den dualen Bachelor-Studiengängen werden die Situation und die Inhalte des Antrages im Ausbildungsbetrieb in die Beurteilung einbezogen und mit dem Ansprechpartner im Unternehmen abgestimmt.

Gerne berät das Studiensekretariat der Deutschen Hochschule und unterstützt Sie bei der Antragsstellung.

Was muss ein Antrag auf Nachteilsausgleich beinhalten?

In dem formlosen Antrag ist es wichtig, nachvollziehbar darzustellen, worin der Zusammenhang zwischen gesundheitlicher Beeinträchtigung und der Studienerschwernis besteht und wie diese Erschwernis ausgeglichen werden kann.

Die geltend gemachten Nachteile und die gewünschten nachteilsausgleichenden Maßnahmen werden ausführlich beschrieben. Dem Antrag sind aussagekräftige Belege beizulegen, sodass der Antrag nachvollziehbar ist. Beigelegt werden kann z. B. ein fach- oder amtsärztliches Attest, ein psychologisches Gutachten oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.

Mögliche Nachteilsausgleiche bezogen auf das Studium:
  • Besuch der Lehrveranstaltungen in barrierefrei zugänglichen Räumen in bestimmten Studienzentren
  • Verlängerung von Bearbeitungszeiträumen von Prüfungen 
  • Berücksichtigung von Lese- und Rechtschreibstörungen
  • Änderung der Prüfungsform (z. B. mündlich statt schriftlich)
  • Einsatz von Hilfsmitteln während der Lehrveranstaltungen oder bei Prüfungen 
Zusammenfassender empfohlener Ablauf eines Antrages auf Nachteilsausgleich:
  1. Kontaktaufnahme mit dem Studiensekretariat. Besprechung der persönlichen Situation und der speziellen Bedürfnisse. Nutzung bereits vorhandener Erfahrungswerte aus der vorhergehenden Schul- oder Studienzeit (z. B. Vorgehen bei Abiturprüfung). Zusammen mit dem Beratungs-Team des Studiensekretariats mögliche und sinnvolle Ausgestaltungen des Ausgleichs als Lösungsvorschlag für den Prüfungsausschuss finden.
  2. Darstellung der Beeinträchtigung und deren Auswirkung. Ausgleichsmaßnahmen müssen benannt werden.
  3. Beilegen aussagekräftiger Belege.
  4. Einreichen des Antrages und der Belege beim Studiensekretariat.
  5. Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag und versendet den Bescheid schriftlich.