So funktionert Ihr Studium

Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick über den Ablauf des Studiums an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement. Dabei geben wir Ihnen auch einen Überblick über die verschiedenen Bestandteile.

1. Studium starten

Die Anmeldung zu Ihrem Studium ist jederzeit möglich, auch online. Bei den dualen Bachelor-Studiengängen startet das Studium gleichzeitig mit der betrieblichen Tätigkeit zu dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Termin. Die Master-Studiengänge beginnen je nach Anmeldezeitpunkt zum Sommer- (01.06.) oder Wintersemester (01.12.). Alle Anmeldeformulare finden Sie unter: www.dhfpg.de/anmeldung

Haben Sie Fragen zur Anmeldung oder zum Studienbeginn? Das Beratungsteam des Career Service ist gern für Sie da: Tel. +49 681 6855 580.

2. Mit Studienbriefen lernen

Sie entscheiden, ob Sie Ihr Studienmaterial zusätzlich zur digitalen Version auch in gedruckter Form (portofrei per Post) erhalten möchten. Unabhängig davon wird Ihnen zum Studienbeginn über das Learning Management System ILIAS Zugriff auf das digitale Studienmaterial des gesamten Studiums gewährt. Die Studienbriefe enthalten alle prüfungsrelevanten Inhalte. Mithilfe der Studienbriefe und der Unterstützung des erfahrenen Tutoring-Team bereiten Sie sich auf die Lehrveranstaltungen vor.

Tipp:

Einen ersten Einblick in die Studienmaterialien erhalten Sie bereits jetzt über den E-Campus ILIAS. Weitere Informationen zum Gastzugang finden Sie unter dhfpg.de/probestudium.

3. Lehrveranstaltungen absolvieren

An den Lehrveranstaltungen nehmen Sie grundsätzlich vor Ort an einem der elf Studienzentren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz teil. Vereinzelte Lehrveranstaltungen können auch in Livestream-Präsenzphasen durchlaufen werden, sofern eine Einwilligung des Ausbildungsbetriebes vorliegt. Auf begründeten Antrag besteht zudem die Möglichkeit, die Lehrveranstaltungen als rein digitale Unterrichtsphasen on demand zu absolvieren. Mithilfe der Lehrveranstaltungen und erfahrenen Dozentinnen bzw. Dozenten vertiefen Sie Ihr Wissen, das Sie beispielsweise in Projektarbeiten praxisorientiert umsetzen. 

4. Selbstlernphase zur Vor- und Nachbereitung nutzen

Nach den kompakten Lehrveranstaltungen geht es darum, die Inhalte der Studienmodule in der Selbstlernphase zu reflektieren und sich mit digitaler Unterstützung auf kommende Lehrveranstaltungen vorzubereiten. Dabei entscheiden Sie selbst, wann, wie lange und wo Sie lernen. Auch in dieser Phase können Sie sich jederzeit an das Tutoring-Team wenden.

5. Schrittweise Prüfungen ablegen

Während Ihres Bachelor-Studiums erbringen Sie in regelmäßigen Abständen Prüfungsleistungen in Form von Klausuren, Hausarbeiten, Präsentationen, Lehrproben, Projektarbeiten oder Prüfungsgesprächen. Nach Ende der Bearbeitungszeit erfolgt die Korrektur. Anschließend wird Ihnen das Ergebnis über ILIAS (Ergebnisdokumentation) mitgeteilt. Auch hier ist das Tutoring-Team zur Besprechung der Prüfungsleistungen gern für Sie da.

6. Abschlussarbeit erstellen

Die Abschlussarbeit, die sogenannte Thesis, fertigen Sie gegen Ende Ihres Bachelor- bzw. Master-Studiums an. Sie ist ein wichtiger Baustein für Ihren Studienabschluss. Hier können Sie z. B. ein Thema aus der betrieblichen Praxis bearbeiten.

7. Studienabschluss erreichen

Am Ziel angekommen: Mit einem Studienabschluss an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement haben Sie die besten Voraussetzungen für eine abwechslungsreiche und attraktive Berufstätigkeit im Wachstumsmarkt Prävention, Gesundheit, Ernährung, Fitness, Sport und/oder Informatik geschaffen.

Psychosoziale Betreuung der Studierenden

Ein Studium besteht nicht immer nur aus Erfolgserlebnissen. Ein duales Studium stellt eine besondere Herausforderung dar. Durch Zeitdruck, hohe Leistungsanforderungen und die Doppelbelastung durch Studium und betrieblicher Tätigkeit können einem die Dinge manchmal über den Kopf wachsen.

Dann ist es gut, einen professionellen Außenstehenden als Ansprechpartner zu haben. Die DHfPG bietet ihren Studierenden eine Anlaufstelle für Anliegen und Schwierigkeiten, die den Studienerfolg behindern oder gefährden, wie z. B.

  • Krisen
  • Stress
  • studienbedingte Probleme
  • Prüfungsängstlichkeit
  • Motivationstiefs
  • Entscheidungskonflikte

Nähere Informationen und die Kontaktdaten der Psychosozialen Betreuungsstelle finden die Studierenden auf der digitalen Lernplattform der DHfPG "Ilias".

Betreuung durch das Tutoring-Team

Für fachliche Fragen steht das speziell ausgebildeten Tutoring-Team der Hochschule per E-Mail sowie zu den Bürozeiten auch per Telefon zur Verfügung. Im Rahmen dieser Fernbetreuung werden Fragen zu den Inhalten der Studienbriefe erörtert, die Ergebnisse der Prüfungen erläutert oder Tipps für die Vorbereitung der Prüfungsleistungen wie z. B. Lehrproben oder Präsentationen gegeben. Auch im Rahmen der Abschlussarbeiten stehet das Tutoring-Team den Studierenden mit fachlichem Rat zur Seite. Das Beratungsteam des Studiensekretariates unterstützt die Studierenden bei allen organisatorischen Fragen und kümmert sich z. B. um Bescheinigungen.

Studien- und Prüfungsordnung der DHfPG

Die Studien- und Prüfungsordnung regelt das Studium und die Prüfungsleistungen für die Bachelor- und Master-Studiengänge an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement. Diese Ordnung dient der Information und Beratung von Studienbewerbenden und Studierenden und bildet den Rahmen für die Planung, Entwicklung und Durchführung der Studiengänge. Sie beschreibt die Ziele, den Aufbau und den Ablauf des Studiums.

Status der dual Studierenden aus verschiedenen Perspektiven

Gemäß Stifterverband für die deutsche Wissenschaft ist bzgl. des Status von Studierenden in einem dualen Studium wie dem Bachelor-Studium an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement festzuhalten:

  • Dual Studierende an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement GmbH studieren in praxisintegrierenden dualen Studiengängen.
  • Teilnehmende in praxisintegrierenden Studiengängen sind gem. Stifterverband im Rahmen der betrieblichen Praxisphase weder als Auszubildende noch als Personen in einem sonstigen Ausbildungsverhältnis im Sinne des § 26 BBiG noch als Arbeitnehmer beschäftigt.

> Weiterführende Infos: > Das Studium > Rechtliche Aspekte