Zulassung/Akkreditierung

Ausgewählte Partner der DHfPG im Bereich der Zulassung/Akkreditierung finden Sie hier aufgelistet.

AHPGS
AHPGS

Die Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit (AHPGS) versteht sich als eine interdisziplinäre und multiprofessionelle Institution. Die Anerkennung von Studiengängen wird nach standardisierten Verfahren einheitlich für Studiengänge verschiedener Fächer und Hochschulen durchgeführt. www.ahpgs.de

Akkreditierungsrat
Akkreditierungsrat

Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren. Sie versteht sich als Organisation, die in der Erfüllung dieser Aufgaben einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in den deutschen Hochschulen leistet, diese Qualität dokumentiert und dadurch die Reputation deutscher Studiengänge im In- und Ausland sichert und erhöht. www.akkreditierungsrat.de

Wissenschaftsrat
Wissenschaftsrat

Um als Hochschule anerkannt zu werden, muss eine Akkreditierung der gesamten Institution durch den Wissenschaftsrat absolviert werden, der die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung berät. Diese Akkreditierung wurde im Januar 2008 erfolgreich abgeschlossen und mit den Reakkreditierungen in den Jahren 2012 und 2017 bestätigt. Auf Basis der insgesamt dritten erfolgreichen Begutachtung durch den Wissenschaftsrat erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2018 die Erteilung der unbefristeten staatlichen Anerkennung für die DHfPG. www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2663-12.pdf

Zentralstelle für Fernunterricht

Die ZFU ist zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer an Fernunterricht. Sie entscheidet über die Zulassung oder das Versagen der Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge. Ohne eine Zulassung dürfen Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes in Deutschland nicht vertrieben oder beworben werden.

www.zfu.de