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200 Euro Einmalzahlung für Studierende: Frist verschoben!

Die Antragsfrist wurde auf den 2. Oktober verschoben. Mit der Energiepreispauschale von 200 Euro sollen alle Studierenden entlastet werden – auch dual Studierende der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG).

 

 

Die gesetzliche Antragsfrist sollte zum 30. September enden. Da der 30. September ein Samstag ist, gilt eine verlängerte Frist bis Montag, den 2. Oktober 2023.

 

 

 

Der Bundestag hat das Gesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Einmalzahlung an Studierende verabschiedet. Aufgrund der gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel können rund 3,5 Millionen junge Menschen die Einmalzahlung beantragen.

In Kürze noch einmal zusammengefasst:

Wer kann die 200 Euro beantragen?

Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung beantragen. Dazu zählen auch Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester.

Wo wird die Energiepauschale beantragt?

Auf der digitalen Antragsplattform des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann das Geld bis zum 2. Oktober 2023 beantragt werden. 

Studierende der DHfPG

Die Studierenden der DHfPG haben den Zugangscode und die PIN bereits am 13. März 2023 per E-Mail an die studentische E-Mail-Adresse erhalten. Falls noch nicht geschehen, müssen sie sich hierfür in ihren E-Mail-Account anmelden. Die Zugangsdaten liegen im ILIAS-Briefkasten mit dem Dateinamen ms365_matrikelnummer_name_vorname.pdf ab.

Weitere Informationen:

200 Euro Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler

Zur Antragstellung