Die Präambel der „Gemeinsamen Erklärung Psychischer Gesundheit in der Arbeitswelt“ betont die Bedeutung psychischer Erkrankungen in Bezug auf Leistungsminderung, Arbeitsunfähigkeitstage und Frühverrentungen. Sich ergebende Veränderungen in den Arbeitsinhalten und Arbeitstätigkeiten rücken kognitive, soziale und emotionale Belastungen zunehmend in den Fokus der Betrachtungen. Veränderungen verursachen jedoch bei vielen Menschen Stress, besonders wenn sie sich diesen Veränderungen ausgeliefert fühlen und keine individuellen Kontrollmöglichkeiten sehen. Psychische Erkrankungen kann der Arbeitgeber nicht therapieren. Er kann jedoch die Wahrscheinlichkeit des Auftretens im Sinne der Vorsorge und Früherkennung minimieren.
Bereits seit 2013 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben und explizit im Arbeitsschutzgesetz verankert. Allerdings kristallisiert sich zunehmend heraus, dass viele Unternehmen noch am Anfang einer Lösung dieser Aufgabe stehen. Die Unsicherheit in Betrieben und der Gesellschaft bezieht sich vor allem auf die Thematisierung und Handhabung psychischer Belastungen. Es herrscht Unsicherheit bezüglich der konkreten Vorgehensweise, der Erfassung, Prävention und der Gestaltung von Handlungsmaßnahmen, was sich schon bei den theoretischen und rechtlichen Grundlagen zeigt. Begriffe wie Stress, Burn-Out, Belastung und Mobbing sind mittlerweile Modeworte geworden, die häufig negativ assoziiert und vor allem falsch interpretiert werden.
Was sich allerdings jetzt schon herauskristallisiert ist, dass es eine deutlich gestiegene Sensibilität für psychische Belastungen bei der Arbeit, sowie eine wachsende Nachfrage von Unternehmen nach Informationen und auch Unterstützung zur GpB gibt. Alle Personen, die für den Arbeitsschutz verantwortlich sind, müssen sich in den kommenden Jahren mehr mit dem Thema der GpB auseinandersetzen und lernen damit umzugehen.
Die rechtliche Vorgabe als Chance und nicht als Pflicht zu sehen, lohnt sich!
Studienschwerpunkt "Psychische Gesundheit" im Master of Arts Prävention und Gesundheitsmanagement
Der Studiengang enthält Pflichtmodule, in denen übergeordnete Schlüsselkompetenzen im Forschungs- sowie im Managementbereich erworben werden. Darauf aufbauend sind spezifische Studienschwerpunkte aus den Fachbereichen Gesundheitswissenschaft, Psychologie/Pädagogik, Ökonomie, Trainings- und Bewegungswissenschaft, Sport- und Bewegungstherapie sowie Ernährungswissenschaft frei wählbar, um ein individuelles Kompetenzprofil zu entwickeln.