Einige Fitnessstudios denken darüber nach, zeitweise oder sogar vollständig ohne Personal zu arbeiten – etwa spätabends, nachts oder in festen unbetreuten Zeitfenstern. Die Motivation: geringere Personalkosten, flexiblere Öffnungszeiten, Effizienzsteigerung. Doch rechtlich ergeben sich daraus erhebliche Haftungsfragen. Und wie können Risiken minimiert werden – ohne Vertrauen bei den Mitgliedern zu verspielen?
Die wichtigsten Fragen:
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Wann haftet der Betreiber bei Unfällen?
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Kann man die Haftung ausschließen?
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Sind Kameras erlaubt?
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Was gilt für Jugendliche?
Die Antworten gibt es im Vortrag von Gülizar Cihan, Volljuristin beim Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV), auf dem Aufstiegskongress!
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