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Im neuen Jahr mehr Netto vom Brutto - oder doch nicht?

Durch Änderungen des Einkommensteuertarifs werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im neuen Jahr finanziell entlastet. Vor allem die Anhebung des Grundfreibetrags führt dazu, dass die Lohnsteuer sinkt und das Netto-Gehalt somit steigt. Steuerzahler haben also Grund zu Freude – wären da nicht die Anpassungen im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge.

 

Unabhängig von der Höhe des Gehalts empfinden einige Berufstätige Ernüchterung, wenn sie ihre Lohnabrechnung in Augenschein nehmen. Die Abgaben, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Bruttogehalt zu entrichten haben, werden oftmals als sehr hoch wahrgenommen. Zum einen verlangt der Fiskus Einkommensteuer, zum anderen gehen vom Bruttogehalt auch Sozialabgaben für vier Säulen der Sozialversicherung ab (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).

Unter anderem aufgrund der in der letzten Zeit besonders hohen Inflation bemühen sich politisch Verantwortliche um Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Dies wird seit dem Jahreswechsel unter anderem über die Anhebung des Grundfreibetrags um 696 Euro auf 11.604 Euro erreicht. Liegt das Jahresgehalt unter oder genau bei diesem Betrag, muss man keine Einkommensteuer zahlen. Doch auch wer mehr verdient, profitiert davon, dass ein höherer Grundfreibetrag entlastende Auswirkungen auf den kompletten Steuertarif hat.

Experten bescheinigen den Anpassungen einen tatsächlich spürbaren Effekt auf das Netto-Einkommen, betonen jedoch auch, dass die Einsparungen durch gestiegene Sozialversicherungsbeiträge zum Teil wieder aufgezehrt werden. Zunächst ist hier der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen zu nennen, der von 1,6 % auf 1,7 % gestiegen ist. Inwiefern diese Mehrbelastung bei einem bestimmten Versicherten ankommt, ist vom Einzelfall abhängig: Nicht alle Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge angehoben. Zudem steht es Kassenpatienten frei, zu einer günstigeren Krankenversicherung zu wechseln.

Diesen Handlungsspielraum hat man bei der Pflegeversicherung nicht. Hier ist der von der Arbeitnehmerseite zu tragende Beitragssatz bereits im Sommer 2023 von 1,525 % auf 1,7 % gestiegen. Zudem wurden auch die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen angehoben. Diese beschreiben einen bestimmten Betrag, bis zu den Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Eine steigende Bemessungsgrenze hat mehr Abgaben zur Folge.

Beispiel:

Ein 25-jähriger lediger und kinderloser Arbeitnehmer mit einem Brutto-Monatsgehalt von 3.000 Euro spart seit Jahresbeginn pro Monat immerhin knapp 24 Euro Einkommensteuer – er muss jedoch auch über 14 Euro mehr Sozialabgaben entrichten. Somit steigt der Nettolohn effektiv um etwa 10 Euro. Entlastungen im Bereich der Steuer sind also immer im Zusammenspiel mit den häufig steigenden Sozialabgaben zu sehen.

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Quellen:

Hildebrand, J. (2023). Steuerzahlern bleibt 2024 mehr vom Gehalt übrig. Zugriff am 15.01.2024. Verfügbar unter https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mehr-netto-vom-brutto-steuerzahlern-bleibt-2024-mehr-vom-gehalt-uebrig-02/100001624.html

Bundesministerium der Finanzen (2023). Das ändert sich 2024. Zugriff am 15.01.2024. Verfügbar unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2024.html

Bundeszentrale für politische Bildung (2024). Sozialversicherung. Zugriff am 15.01.2024. Verfügbar unter https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20660/sozialversicherung/

Bundesministerium für Gesundheit (2024). Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Zugriff am 15.01.2024. Verfügbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/die-pflegeversicherung/finanzierung