Lage der Krankenhäuser in Deutschland
In Deutschland gibt es nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes Ende 2022 (Stand 13. Dezember 2023) insgesamt 1.893 Krankenhäuser. Damit gehört Deutschland bezogen auf die Einwohnerzahl zu den Spitzenreitern in Europa. Im Vergleich zu Dänemark oder den Niederlanden sind das etwa fünfmal so viele Standorte.
Das Problem dabei: eine ungünstige Verteilung. Während in den Großstädten oft mehrere Fachkliniken ähnliche Leistungen anbieten, herrscht auf dem Land Mangel. Bedingt durch das Vergütungssystem müssen Krankenhäuser oft viel und kompliziert operieren, um sich zu finanzieren.
Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind nahezu alle Krankenhausträger derzeit gezwungen, harte Sparmaßnahmen durchzusetzen, um drohende Insolvenzen abzuwenden. Im Jahr 2023 meldeten 40 Kliniken Insolvenz an, so viele wie nie zuvor. 2024 werde dieser Negativrekord vermutlich noch einmal gebrochen.
Wer bezahlt die Krankenhäuser?
Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der "dualen Finanzierung". Die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patienten entstehen, werden aus den Beiträgen zur Krankenversicherung bezahlt. Die Investitionskosten werden hingegen durch die Bundesländer finanziert. Allerdings kommen die Länder dieser Verpflichtung seit vielen Jahren nur sehr unzureichend nach. Die Folge ist, dass Krankenhäuser fehlende Investitionsmittel oft dadurch kompensieren, dass sie Geld zweckentfremden, das eigentlich für die Patientenversorgung und das Personal gedacht ist.
Die Krankenhausreform – Worum geht es?
Die geplante Reform besteht im Wesentlichen aus zwei großen Eckpfeilern:
Zum einen sollen Krankenhäuser in Zukunft anders finanziert werden. Das bisherige Vergütungssystem der Fallpauschalen soll angepasst werden. Statt pro Behandlung bezahlt zu werden, sollen die Kliniken in Zukunft einen Großteil der Vergütung für das bloße Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Ziel ist es, die Kliniken von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Fälle erbringen zu müssen.
Zum anderen soll die Qualität der Behandlung besser werden. Kliniken sollen künftig bestimmte, bundesweit einheitliche Qualitätskriterien erfüllen, um einer sogenannten „Leistungsgruppe“ zugewiesen zu werden. Ziel der Zuweisung in Leistungsgruppen ist es, dass zukünftig nur die Krankenhäuser Leistungen erbringen können, die dafür die geeignete technische Ausstattung, das fachärztliche und pflegerische Personal sowie erforderliche Fachdisziplinen zur Vor-, Mit- und Nachbehandlung vorweisen können.
So geht es weiter:
Das Gesetz soll noch 2024 in Kraft treten. Bis 2025 müssen die Bundesländer demnach die landesrechtlichen Anpassungen für die Leistungsgruppenvergabe schaffen. Allerdings gibt es bereits jetzt viel Bedenken und Widerstand - von Kliniken und aus den Ländern.
Unklarheiten bestehen etwa hinsichtlich der genauen Definition der Qualitätskriterien, die in den Leistungsgruppen geregelt werden sollen. Im Rahmen der Reform wird insbesondere eine bessere Koordination im Hinblick auf die Patientensteuerung gefordert, so Leonie Sundmacher, Gesundheitsökonomin und Mitglied der Regierungskommission Krankenhaus. Vor allem eine gute Koordination entscheide deshalb wesentlich über die Versorgungsqualität.
Die Schwierigkeit besteht darin, dass sowohl der Bund als auch die Länder für Krankenhäuser zuständig sind: der Bund für die Finanzierung der Behandlungen, die Länder für die Krankenhausplanung. Sie bestimmen somit, wo es welche Kliniken gibt. Folglich bleibt die Umsetzung der Krankenhausreform eine Herausforderung.
Fazit:
Die Zukunft der Krankenhauslandschaft und des Gesundheitssystems insgesamt in Deutschland erfordert eine ganzheitliche Strategie, um die bestehenden Herausforderungen anzugehen und eine nachhaltige, effiziente und patientenorientierte Versorgung zu gewährleisten.
Für die Entwicklung effizienter Gesundheitsmanagementkonzepte in Einrichtungen des Gesundheitswesens und die Gestaltung von innovativen Gesundheitsdienstleistungen wird hoch qualifiziertes Personal benötigt. Diese verantwortungsvollen Aufgaben können sowohl Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Master of Arts Prävention und Gesundheitsmanagement sowie des Studiengangs MBA Sport-/Gesundheitsmanagement mit dem Studienschwerpunkt Gesundheitsmanagement übernehmen.
Quellen:
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Bundesministerium für Gesundheit (2024). Fragen und Antworten zur Krankenhausreform. Zugriff am 12.06.2024. Verfügbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform/faq-krankenhausreform
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Ärzteblatt.de (2024). Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Krankenhausreform.. Zugriff am 12.06.2024. Verfügbar unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/151448/Bundeskabinett-beschliesst-Gesetzentwurf-zur-Krankenhausreform
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Institut der Wirtschaftsprüfer (2024). KRANKENHAUSFINANZIERUNG AUF DEM PRÜFSTAN. Zugriff am 12.06.2024. Verfügbar unter https://www.idw.de/IDW/Medien/Positionspapier/Downloads-Trendwatch/IDW-Positionspapier-Krankenhausfinanzierung-20032024-print.pdf
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Die Bundesregierung (2024). Krankenhausreform im Kabinett: Gute stationäre Behandlung für alle. Zugriff am 12.06.2024. Verfügbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/krankenhausreform-beschlossen-2282702
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Verband der Ersatzkassen (2021): Krankenhausfinanzierung. Zugriff am 12.06.2024. Verfügbar unter https://www.vdek.com/vertragspartner/Krankenhaeuser/krankenhausfinanzierung.html#:~:text=Die%20Krankenhausfinanzierung%20erfolgt%20in%20Deutschland,hingegen%20durch%20die%20Bundesl%C3%A4nder%20finanziert.
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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (2024). Die Krankenhausreform – Was ändert sich? Zugriff am 12.06.2024. Verfügbar unter https://www.verdi.de/themen/gesundheit/++co++7445b5ba-8213-11ee-9886-4fd19630906e