Der Bundestag hat das Gesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Einmalzahlung an Studierende verabschiedet. Aufgrund der gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel können rund 3,5 Millionen junge Menschen die Einmalzahlung beantragen. Laut Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger arbeite das BMBF „mit Hochdruck an der Umsetzung“.
In Kürze zusammengefasst:
Wer kann die 200 Euro beantragen?
Alle Studierende, die zum 1. Dezember an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Auch erwerbstätige Studierende, die bereits die Energiepauschale vom Arbeitgeber erhalten haben, können die 200 Euro beantragen.
Wo wird die Energiepauschale beantragt?
Auf der digitalen Antragsplattform des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann das Geld beantragt werden. Die Plattform ist aktuell noch in der Vorbereitung.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Das Gesetz soll zum 21. Dezember 2022 in Kraft treten. D. h. die Auszahlung soll zu Beginn des nächsten Jahres beginnen.
Weitere Informationen: