Dazu gehört neben dem Master-Studium Prävention und Gesundheitsmanagement mit den spezifischen Studienschwerpunkten auch die Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“.
Im Anschluss an das Master-Studium erfüllen Absolventen die Zulassungskriterien für abrechnungsfähige Tätigkeiten in ambulanten medizinischen und stationären Rehabilitationseinrichtungen und erhalten DVGS-Fortbildungslizenzen zur Abrechnung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen mit den Kostenträgern. Sie sind dann als therapeutisches Personal anerkannt.