Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sieht folgende Regelungen vor:
- Verbot des Zusatzes von Zucker, Honig, Fruchtsaft(-konzentrat), Malzextrakt oder anderen aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnenen Sirupen oder Dicksäften zu Säuglings- und Kleinkindertees
- Verpflichtender Hinweis, dass bei der Zubereitung oder Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll
- Kennzeichnungsvorgabe bezüglich des Alters, ab dem das Erzeugnis verwendet werden kann
Die Verordnung ist Teil der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz. Damit soll der zum Teil viel zu hohe Anteil von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten reduziert werden.
Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter
Im Studiengang Master of Arts Prävention und Gesundheitsmanagement können die Studierenden aus insgesamt 16 Schwerpunkten zwei auswählen, um ein individuelles Kompetenzprofil zu entwickeln. Im Studienschwerpunkt "Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter" erwerben sie die notwendigen Kompetenzen, um komplexe Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche nach dem Mehr-Ebenen-Ansatz qualitätsgesichert zu planen, durchzuführen und zu evaluieren.