(Praxisnah erklärt für Vereine – mit Blick auf das Studium an der Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement – kurz: DHfPG)
Was steckt hinter dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG)?
Das GaFöG schafft ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter – zunächst in der Klasse 1 –, eine ganztägige Betreuung und Förderung an allen Werktagen zu erhalten. Quelle: Deutscher Verein+4Ganztagsbetreuung+4BMBFSFJ+4
Konkret:
- An fünf Werktagen (Montag bis Freitag) wird ein täglicher Betreuungsumfang von acht Stunden angestrebt, inklusive Unterrichtszeit. Quelle: Baden-Württemberg.de+1
- Der Anspruch gilt auch in Ferienzeiten – je nach Bundesland können kurze Schließzeiten von bis zu 4 Wochen vorgesehen sein. Quelle: BMBFSFJ+1
- In den Folgejahren wird die Anspruchsberechtigung auf die Klassen 2–4 ausgeweitet – flächendeckend soll ab etwa Schuljahr 2029/30 die Klassen 1–4 abgedeckt sein. Quelle: Haufe.de News und Fachwissen+1
- Der Bund unterstützt mit Investitionen und Fördermitteln, damit die notwendige Infrastruktur schafft wird. Quelle: Ganztagsbetreuung+1
- Gefördert werden sowohl Betriebsmittel als auch bauliche Umbaumaßnahmen an Sportstätten.
- Für Personal- und weitere laufende Kosten stehen Ländern, Kommunen und Schulen bis 2029 insgesamt 2,49 Mrd. € und ab 2030 1,3 Mrd. € pro Jahr zur Verfügung. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/investitionsprogramm-ganztagsausbau-2348534?utm_source=chatgpt.com
Das heißt: Es entsteht ein großer Bedarf an qualifizierten Betreuungskonzepten, Kooperationspartnern und Angeboten in der Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder.
Welche Chancen ergeben sich für Vereine?
Für Vereine – insbesondere solche mit Sport‑, Gesundheits‑ oder Bewegungsangeboten – ergeben sich durch das GaFöG spannende Möglichkeiten. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick:
Neue Kooperations‑ und Angebotsfelder
Vereine können sich aktiv in die Umsetzung der Ganztagsbetreuung einbringen, etwa als externer Partner für Nachmittags‑ und Bewegungsangebote. Bereits ein Hinweis: „Für Vereine aus der Kinder‑ und Jugendarbeit bietet das GaFöG … Chancen: Sie können ihre Angebote in die Ganztagsbetreuung einbringen und dadurch Kinder langfristig begleiten und begeistern.“ Kreisjugendring Biberach
Fachkräftepotenzial durch dual Studierende
Der Vereinsalltag lebt von motivierten Mitarbeitenden – hier kann die DHfPG ins Spiel kommen:
- Vereine können mit dual Studierenden der Hochschule zusammenarbeiten – z. B. über Ausleihe an Schulen, Kommunen oder Kindergärten.
- Dual Studierende im Studiengang Gesundheitsmanagement durchlaufen zusätzlich die Module „Sportpraxis 1–3“ für den Ganztag und können so frühzeitig in Schulen, Kommunen und Vereinen eingesetzt werden, um Personal zu entlasten und neue Impulse in Bewegung und Gesundheit zu bringen.
- Für den Verein heißt das: Unterstützung im Tagesgeschäft, neue Impulse, größere Sichtbarkeit.
Steigerung von Sichtbarkeit und Attraktivität
Wenn Ihr Verein als Kooperationspartner in der Ganztagsbetreuung aktiv wird:
- Erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit in Schule, Kommune und Familien.
- Netzwerken Sie mit Schulen und kommunalen Einrichtungen – das stärkt Ihre regionale Präsenz.
- Mitgliedergewinnung wird leichter: Eltern und Kinder lernen Ihr Angebot kennen, Studierende und Mitarbeitende werden Teil Ihrer Vereinsstruktur.
Qualitätssicherung im Angebot
Durch Kooperation mit Schulen oder Ganztagsangeboten wird der Verein Teil eines größeren, qualitätsorientierten Angebots. Das unterstreicht Ihre Professionalität und stärkt langfristig Ihre Rolle als wichtiger Anbieter im Freizeit‑ und Förderbereich.
So kann Ihr Verein konkret starten
Damit Ihr Verein bestmöglich vom GaFöG‑Ausbau profitiert, hier ein praxisnaher Fahrplan in fünf Schritten:
Bedarf analysieren
Sprechen Sie mit Schulen und Kommunen in Ihrer Umgebung über die Einführung des Rechtsanspruchs – welche Bedarfe gibt es? Wo fehlen Anbieter? Frühzeitige Gespräche verschaffen Ihnen einen Vorteil. Quelle: Kreisjugendring Biberach+1
Kooperationsmodell entwickeln
Entwickeln Sie gemeinsam mit Schule(n) oder Kommune(n) ein Konzept:
- Welche Betreuungszeiten werden relevant sein? (z. B. Nachmittags‑Zeitfenster)
- Welche sportlichen oder gesundheitsbezogenen Angebote kann Ihr Verein übernehmen?
- Wie könnten Studierende der DHfPG eingebunden werden?
Ressourcen sichern
Denken Sie über die Einbindung der dual Studierenden nach:
- Klären Sie mit der Hochschule die Rahmenbedingungen für Ausleihe oder Mitarbeit.
- Planen Sie intern, wie Studierende im Verein eingesetzt werden können (z. B. Unterstützungszeiten, AGs, Bewegungs‑ und Gesundheitsangebote).
Kommunikation & Sichtbarkeit
- Machen Sie Ihr neues Angebot öffentlich: Webseite, Social Media, Flyer in Schulen.
- Heben Sie hervor: „Wir kooperieren mit Ganztagsbetreuung nach GaFöG“ – das wirkt attraktiv für Eltern und Entscheider.
Qualität & Weiterentwicklung
- Setzen Sie Standards: regelmäßige Reflexion, Feedback von Kindern, Eltern und Schulen, Weiterbildung der Mitarbeitenden. Studierende erwerben die nötigen Kompetenzen, um eigenständig Umfragen zu konzipieren und durchzuführen.
- Halten Sie Kontakt zur DHfPG und anderen Partnern – so bleiben Sie im Austausch mit aktuellen Trends und Entwicklungen in der Ganztagsbetreuung.
Warum sich gerade jetzt ein Engagement lohnt
- Der Anspruch wird ab 2026 wirksam – Vereine, die früh aktiv werden, sichern sich Wettbewerbsvorteile. Quelle: DHfPG-BSA+1
- Nach Vorausberechnungen des Forschungsverbunds DJI/TU Dortmund braucht Baden-Württemberg bis 2029/30 rund 60.000 bis 90.000 zusätzliche Ganztagsplätze. Quelle: https://www.forschungsverbund.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/Plaetze._Personal._Finanzen._Teil_2_revidiert.pdf
- Dual Studierende werden in der Ganztagsbetreuung eingesetzt und so (mit)refinanziert, während sie zugleich Vereine bei Training, Mitgliedergewinnung und -bindung entlasten.
- Eltern suchen zunehmend verlässliche Betreuungs‑ und Förderangebote – wenn Ihr Verein hier mitwirkt, wird er attraktiver und sichtbarer.
Fazit – Ihr Verein als starker Partner im Ganztag
Das GaFöG markiert einen wichtigen Wandel in der Betreuung von Grundschulkindern – und bietet Vereinen eine große Chance:
Sie können sich als Kooperationspartner im neuen Ganztagssystem positionieren, neue Zielgruppen erschließen, qualifizierte Mitarbeitende (z. B. Studierende) gewinnen und ihre Sichtbarkeit sowie Angebotsqualität steigern. Gleichzeitig leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Förderung von Bewegung, Gesundheit und Lebensqualität von Kindern – genau das passt zur Mission vieler Vereine.
Nutzen Sie also die kommenden Monate bis zur Umsetzung aktiv zur Planung, Netzwerkpflege und Angebotsentwicklung. So ist Ihr Verein bestens vorbereitet, wenn der Rechtsanspruch ab 2026 greift.