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Ernährungsberatung – Kooperation mit gesetzlichen Krankenversicherungen

Ernährungsberatung ist als ganzheitlicher Ansatz zur Primärprävention und Gesundheitsförderung zu verstehen. Zu den Beratungszielen gehören die Vermittlung der Grundsätze einer gesundheitsfördernden, vollwertigen Ernährung, um Mangel- und Fehlernährung zu vermeiden und das Risiko ernährungsmitbedingter Krankheiten zu reduzieren.

 

Weiter sollte die Beratung zu einer nachhaltigeren Verbesserung der individuellen Ernährungsweise und des Ernährungsverhaltens führen sowie Ernährungsprobleme lösen. Auch die Verbesserung der Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz gehört zu den Beratungszielen in klassischen Ernährungsberatungen (Koordinierungskreis zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung, 2019).

Professionelle Ernährungsberatungen

Der Begriff "Ernährungsberater" ist in Deutschland nicht geschützt. Somit fällt es dem Endverbraucher schwer, professionelle Ernährungsberater von anderen zu unterscheiden. Wenn Ernährungsberatungen jedoch von gesetzlichen Krankenversicherungsträgern bezuschusst werden sollen, gibt es hier klare Vorgaben, wer diese anbieten darf.

Hierzu gehören staatlich anerkannte Berufs- und Studienabschlüsse wie der Bachelorstudiengang der DHfPG Ernährungsberatung, der Fachschulabschluss Diätassistent/in, Bachelor und Masterstudiengänge der Fachrichtungen Ökotrophologie oder Ernährungswissenschaften, Ernährungsmediziner und andere Studiengänge, welche den DGE Zulassungskriterien entsprechen. Diese sogenannten qualifizierten Ernährungsfachkräfte können sich bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registrieren und haben nach erfolgreicher Prüfung ihrer Unterlagen sowie ihres eingereichten Ernährungskonzeptes die Möglichkeit, mit gesetzlichen Krankenversicherungsträgern zu kooperieren.

So können Einzel- und Gruppenberatungen zur Gewichtsreduktion z. B. in Fitness- und Gesundheitsanlagen angeboten werden, welche dann zum Teil von den Krankenkassen bezuschusst werden.

Weiter können sich die Fachkräfte bei verschiedenen Berufsverbänden zertifizieren lassen, um sich mit diesem Zertifikat von anderen Ernährungsberatern abheben zu können.

Ernährungsberatungen für gesunde Personen (wie z. B. Sportler, Kinder oder Senioren) auf Selbstzahlerbasis (ohne Kooperation mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern) können von allen Personen angeboten werden. Ernährungstherapie, also die Behandlung kranker Personen (mit z.B. einer Diabeteserkrankung) ist nur Fachkräften (siehe oben) erlaubt.

Haben Sie bereits Lehrgänge im Ernährungsbereich der BSA-Akademie erfolgreich absolviert, können Teile davon für das Studium B. A. Ernährungsberatung angerechnet werden. Gleiches gilt für Studenten und Absolventen anderer Studiengänge der DHfPG. Sie haben die Möglichkeit des verkürzten Zweitstudiums B.A. Ernährungsberatung, welche Sie dann zum qualifizierten Ernährungsberater befähigt. So können in Fitness- und Gesundheitsanlagen ihr Portfolio erweitern und neben geförderten Bewegungskursen auch bezuschusste Ernährungskurse und -beratungen anbieten.

 

Quelle:

Koordinierungskreis zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung (2019). Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland. Zugriff am 04.01.23, verfügbar unter: https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/fb/19-04-29-KoKreis-EB-RV.pdf