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Sport und Bewegung zur Prävention und Therapie zentraler Erkrankungen

Eine Handvoll zentraler Erkrankungsgruppen führen zu einer hohen Krankheitslast in der deutschen Bevölkerung und belasten unser Gesundheitssystem mit immensen Kosten. Dazu zählen insbesondere die Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen wie Typ2 Diabetes und auch die Muskel-Skelett-Erkrankungen.

 

Die Ursachen hierfür sind sowohl im persönlichen Lebensstil der Bürgerinnen und Bürger, als auch in den Lebens- und Arbeitsbedingungen moderner Gesellschaften zu suchen. Als Massenphänomen und zentrales Gesundheitsproblem des 21. Jahrhunderts muss dabei der Mangel an ausreichender gesundheitswirksamer körperlicher Aktivität angesehen werden, der sich in allen Bevölkerungsgruppen zeigt.

Umgekehrt liegen für die präventiven und therapeutischen Effekte regelmäßiger Bewegung überzeugende wissenschaftliche Belege vor. Ein Mindestmaß an körperlicher Aktivität schützt vor der Entstehung der genannten Erkrankungen und vor einem frühzeitigen Tod. Bestehende Krankheiten und gesundheitliche Probleme lassen sich durch ein zielgerichtetes körperliches Training verbessern.

Wenngleich Sport und Bewegung noch nicht als Medikament bzw. Heilmittel verordnungsfähig ist, wie das beispielsweise bei der Physiotherapie der Fall ist, so ermöglicht das Sozialgesetzbuch bereits heute verschiedene Abrechnungsfähigkeiten.

Sport- und Bewegungstherapie als zentraler Eckpfeiler

So bildet die Sport- und Bewegungstherapie, als medizinisch indizierte Intervention, einen zentralen Eckpfeiler im Therapiekonzept von Rehabilitationseinrichtungen. Sie hat zum Ziel, mit geeigneten Mitteln des Sports gestörte körperliche, psychische und soziale Funktionen zu kompensieren, Sekundärschäden vorzubeugen und gesundheitlich orientiertes Verhalten zu fördern. Ebenso können in allen Präventionsstufen abrechnungsfähige Leistungen über die Kostenträger finanziert werden. Hierzu zählen primärpräventive Angebote im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten nach § 20 SGB V, bewegungsbezogene Zusatzprogramme und Patientenschulungen im Rahmen von Disease-Management-Programmen oder auch indikationsspezifischer Rehabilitationssport.

Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit werden Sport-/Bewegungstherapeuten/innen benötigt, die Bewegungskonzepte evidenzbasiert entwickeln und professionell umsetzen können. Um diese abrechnungsfähigen Leistungen erbringen zu dürfen, müssen Bewegungsfachkräfte allerdings die hierfür erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen gegenüber den Kostenträgern nachweisen können.

Hier setzt der neue Bachelor-Studiengang „Sport und Bewegungstherapie“ der DHfPG an. Er qualifiziert für die Sport- und Bewegungstherapie in der ambulanten medizinischen und stationären Rehabilitation. Darüber hinaus sind die Absolventinnen und Absolventen berechtigt, abrechnungsfähige Bewegungsangebote in der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention zu erbringen und sind somit für die gesamte Versorgungskette im Tätigkeitsfeld Sport und Bewegung ausgebildet.

Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen, zum Studiengang und dem Studium an der DHfPG beantwortet das Team des Service-Centers gerne persönlich unter Telefon: +49 681 6855 599