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Pilates-Präventionskurse nach §20 SGB V anbieten

Mit dem BSA-Zertifikat „Kursleiter/in Pilates Prävention“ gibt es eine Möglichkeit für Absolventen der DHfPG, Pilates-Präventionskurse nach § 20 SGB V anzubieten.

Um Präventionskurse im Handlungfeld Bewegung anbieten zu dürfen, müssen Kursleiter über eine Grundqualifikation (einen bewegungsbezogenen Beruf mit staatlichem Abschluss oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium im entsprechenden Bereich) verfügen.

Für Absolventen der Studiengänge Bachelor of Arts Fitnesstraining, Bachelor of Arts Fitnessökonomie und Bachelor of Arts Gesundheitsmanagement bedeutet dies, dass sie über die notwendige Grundqualifikation verfügen, um Präventionskurse im Handlungsfeld Bewegung nach § 20 SGB V anbieten zu können.

Darüber hinaus ist eine Zusatzqualifikation in dem Bereich notwendig, in welchem Kurse angeboten werden möchten.

Mit dem Zertifikat Kursleiter/in Pilates Prävention der BSA-Akademie Pilates-Präventionskurse anbieten
Um die Anforderungen an eine Zusatzqualifikation im Bereich Pilates zu erfüllen wurde bei der BSA-Akademie, dem Schwesterunternehmen der DHfPG, das Zertifikat „Kursleiter/in Pilates Prävention“ entwickelt. Dieses beinhaltet die beiden BSA-Lehrgänge Gruppentrainer/in-B-Lizenz sowie Kursleiter Pilates. Wenn beide Lehrgänge erfolgreich absolviert wurden kann das Zertifikat beantragt werden.

BSA-Trainerlizenzen anrechnen lassen
Studierende und Absolventen der Deutschen Hochschule können sich bereits absolvierte Studienmodule bei der BSA-Akademie als Trainerlizenzen anrechnen lassen oder Lehrgänge zu vergünstigten Konditionen absolvieren, um so das Zertifikat zu erlangen.

Nach Abschluss des Studiums kann das Zertifikat Kursleiter/in Pilates Prävention beantragt und der Pilates-Präventionskurs zur Prüfung bei der Zentralstelle für Prävention (ZPP) eingereicht werden.