DHfPG News

Rehasport: Sonderlehrgang für DHfPG-Absolventen

Der Deutsche Behindertensportverband hat einige Studiengänge der DHfPG rezertifiziert. Diese Qualifikationen sind somit für weitere zwei Jahre im Ausbildungssystem des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) anerkannt. Inhaber dieser Qualifikationen können weiterhin an einem Sonderlehrgang für vorqualifizierte Fitnesstrainer des DBS teilnehmen, um eine Rehabilitationssportlizenz im Bereich „Orthopädie“ zu erhalten.

 

Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Sonderlehrgangs erwerben die Absolventen eine Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport im Profil Orthopädie. Dadurch sind die Absolventen berechtigt, in einer anerkannten Einrichtung Rehasport nach § 64 SGB IX anzubieten. Voraussetzung ist die Anerkennung der Einrichtung durch den jeweiligen Landesbehindertensportverband.

Zulassungsvoraussetzungen für Sonderlehrgang

Zu den Sonderlehrgängen der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbände können folgende Personengruppen zugelassen werden: 

Absolventen der DHfPG der Studiengänge

Diese Qualifikationen sind im Ausbildungssystem des Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) bundesweit anerkannt. Personen mit diesen Qualifikationen sind dazu berechtigt, an den Sonderlehrgängen teilzunehmen. Die Anerkennung der Qualifikationen ist für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 gültig.

Weitere Informationen:

Rehasport